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Angaben zu Grund und Boden NRW GW2

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    Angaben zu Grund und Boden NRW GW2

    Hallo zusammen,
    ich wollte das kalte Wetter nutzen um endlich die Formulare zu befüllen und scheitere schon ganz früh, vermutlich weil ich mir zu viele Gedanken mache… aber hier zum Problem:
    unser Grundstück ist mit mehreren Bodenrichtwerten ausgewiesen, Landwirtschaft, Außenbereich, Forstwirtschaft. In den Daten der GEObasis.nrw steht 3x die Gesamtfläche mit jeweils 100%. Da ich das Grundstück sicher nicht 3x mit jeweils der vollen Fläche eintragen muss, vermute ich, dass ich das irgendwie aufteilen muss z.B. 90% Landwirtschaft, 8% Forstwirtschaft und 2% Außenbereich und dann 3 Angaben mit dem jeweiligen Bodenrichtwert eingeben. Diese Info, ob und wie das aufzuteilen ist finde ich aber nirgends. Was ist einzutragen?
    Vielen Dank schonmal.
    Gruß
    Thorsten

    #2
    Wie groß ist denn das im Außenbereich liegende bebaute Grundstück insgesamt ? Womit ist es bebaut ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das Grundstück ist 26000 m2 und mit einem EFH, zwei Doppelhaus ähnlichen Mietwohnungen und der ehemaligen Scheune mit Stallungen bebaut.
      Wir haben auch noch ein zweites Aktenzeichen für dasselbe Grundstück in Verbindung mit einem anderen Grundstück erhalten, da geht es dann um einen landwirtschaftlichen Betrieb (den wir eigentlich nicht haben), aber da bin ich noch nicht.

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        #4
        Das Flurstück muss zwischen der Wohnbebauung einschließlich der ehemaligen Wirtschaftsgebäude und den landwirtschaftlichen Flächen

        aufgeteilt werden. Manchmal gibt das Liegenschaftskataster für diese Aufteilung etwas her, weil dort in der Regel die tatsächlichen Nutzungen

        angegeben sind. Über die Aufteilung muss man sich bereits am Anfang Gedanken machen, da für den nicht zur Landwirtschaft rechnenden

        Teil des Flurstücks die anteilige Fläche in m² ermittelt werden muss. Die wird als Zähler in Zeile 11 von GW1 benötigt und natürlich auch

        für die Zeile 4 von GW2.

        In der Erklärung für die Landwirtschaft spielen die Bodenrichtwerte keine Rolle, da sind nur Nutzungen und Ertragsmesszahlen anzugeben.

        Wenn von dem Grundstück aus keine Landwirtschaftsflächen nachhaltig bewirtschaftet werden, können Scheune und Stallungen nicht als

        Hofstelle bei der Landwirtschaft erklärt werden, die bleiben dann beim Grundvermögen. Wenn die nur privat als Abstellraum oder so ähnlich

        genutzt werden oder einfach leer stehen, gehen sie aber nicht in die Bewertung ein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ok, danke dafür schon mal. Jetzt habe ich aber noch mehr Fragen…
          Liegenschaftskataster: gibt es das online, so wie das Geodatenportal? Wenn ich da nichts zur Aufteilung finde, welche Flächen gehören dann zur nicht landwirtschaftlichen Fläche? Garten, Zuwegungen, gepflasterte Flächen, Entwässerungsflächen,…? Oder sind nur Wiesen und Baumbestand (Steuobstwiese, Hecken) Landwirtschaft?
          In der Scheune sind 4 Garagen, die muss ich aber angeben, auch wenn sie nicht gezählt werden, oder?


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            #6
            Liegenschaftskataster: gibt es das online, so wie das Geodatenportal?
            Die Angaben müssten über das Geodatenportal erreichbar sein. Wie das in NRW genau funktioniert, da muss ich mich auch erst schlau machen.

            Herausgefunden habe ich, dass man im Portal Grundsteuer A auswählen muss und dann über Adresse oder Gemarkung seine Flurstücke findet.

            Die Garagen in der Scheune müssen über die Anzahl der Stellplätze auf Teilseite 2 der Seite 5 von GW2 erklärt werden. In NRW fließen Garagen

            in die Bewertung ein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ok, die Daten habe ich gefunden, da wird eingeteilt in Ackerland/Grünland, Forstwirtschaftliche Fläche und weitere zuzuordnende Flächen. Die weiteren Flächen müssten dann dazugerechnet werden und nicht bei dem anderen Aktenzeichen (Landwirtschaft) angegeben werden, richtig?

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                #8
                ... weitere zuzuordnende Flächen. Die weiteren Flächen müssten dann dazugerechnet werden und nicht bei dem anderen Aktenzeichen (Landwirtschaft) angegeben werden, richtig?
                Wahrscheinlich, aber so genau kann ich dir das nicht sagen. Bei uns in Bayern werden solche gemischt bebauten Flächen in der Regel als

                Fläche gemischter Nutzung ausgewiesen. Das ist offenbar auch nicht bundeseinheitlich. Du kannst ja die Angaben mal mit den Verhältnissen

                in der Natur vergleichen. Ich kann bei uns im BayernAtlas auch ein Messwerkzeug nutzen, das recht genaue Ergebnisse liefert.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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