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Fehler und Konflikte: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen

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    Fehler und Konflikte: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen

    Hallo, ich bin keine Deutsche und muss meine Tätigkeit als Selbstständige anmelden.
    Ich versuche seit über einer Woche, dieses Formular auszufüllen und warte immer noch auf die Hilfe der Hotline...
    Hier sind die Fehler, die von der Website gefunden wurden:

    "Der angegebene Umsatz liegt unter der Grenze des § 19 Absatz 1 UStG und es wurde keine Aussage zur Kleinunternehmerregelung getroffen beziehungsweise es wurde nicht auf Anwendung dieser Vorschrift verzichtet. Die Angaben in den Bereichen "Zahllast / Überschuss (geschätzt)" sowie "Soll- / Istversteuerung der Entgelte" sind daher unzulässig."

    In Abschnitt 11 akzeptieren sie das Datum des Tätigkeitsbeginns nicht. Ich habe versucht, das Datum zu ändern, aber nichts funktioniert.
    In Abschnitt 18 akzeptieren sie das voraussichtliche Einkommen für das Jahr nicht. Ich habe alle Beträge ausprobiert, aber nichts funktioniert.

    ich brauche wirklich Hilfe!
    Danke

    #2
    Hallo Suzy,

    du darfst wie der Fehler sagt keine Zahllast eintragen auch keine Null, und natürlich keinen Haken bei Soll-, oder Istversteuerung setzen.

    Tschüß

    P.S. Ich verschieb dich mal ins passende Unterforum Mein Elster.

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      #3
      Hallo, danke für deine Antwort.
      Ich hatte in der Tat den Teil Sollbesteuerung/Istbesteuerung ausgefüllt.
      Vielen Dank!
      Zuletzt geändert von Suzy; 16.12.2022, 19:56.

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        #4
        Du musst in jedem Fall eine Option zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung auswählen, da nach deinen Angaben zu den erwarteten

        Umsätzen die Bedingungen erfüllt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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