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Grundsteuer-Ein Grundstück-zwei Gebäudearten

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    Grundsteuer-Ein Grundstück-zwei Gebäudearten

    Ich habe ein Problem, was ich mithilfe des Internets nicht gelöst bekomme. Wir haben ein knapp 7000 m" großes Grundstück (Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche). Dieses Grundstück wird als Gartenanlage (hier greift nicht das Bundeskleingartengesetzt) genutzt. Alles Pachtgärten (bis auf unseres) sind mit Lauben, die nicht winterfest sind, bebaut. Unser Teilgrundstück jedoch nicht. Unser Häuschen ist winterfest (mit Toilette, Küche etc.). Eben so, wie ich es sehe, dass es als "Einfamilienhaus" angegeben werden müsste. Und da beginnen sie, meine Probleme: Der Bodenrichtwert ist für die gesamten 7000 m" gleich. Wie gebe ich dieses Haus an - ziehe ich die Größe unseres Teilgrundstücks von der Gesamtfläche ab für die Angabe? Wähle ich "Einfamilienhaus" für das Häusschen aus oder gibts was treffenderes? Grundsätzlich: Was muss ich auswählen, um das Gesamtgrundstück aufzuteilen in die Gärten (Nichtwohngrundstück zum Sachwert) und unser Häuschen (sicherlich die Angabe) als Einfamilienhaus.Telefonate bei verschiedenen Finanzämtern haben nichts gebracht. Immer wieder wurde mir was anderes erzählt. Es ist zum Verzweifeln.

    #2
    Unser Häuschen ist winterfest
    Besteht denn baurechtlich auch ein Dauerwohnrecht oder ist es nur als Wochenendhaus genehmigt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Kein Dauerwohnrecht. Die Größe des Häuschens wurde zu DDR-Zeiten wegen der Kleintierzucht genehmigt. Deshalb auch die Dämmung etc.

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