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Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.

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    Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.

    Hallo,

    wie viele andere verzweifele ich an dieser Fehlermeldung.

    Wir haben in NRW einen alten Bauernhof. Dort ist ein altes Wohnhaus und 2 weitere Gebäude (ehemaliger Kuhstall und eine Scheune). Den Kuhstall haben wir 2020 komplett umgebaut und eine Wohnung im 1. OG errichtet (Im Erdgeschoss befindet sich ein Cafe). In die Scheune haben wir 2 weitere Wohnungen gebaut. Ein weiterer Teil der Scheune ist noch Lager.
    Ich habe dann in der Grundsteuererklärung jeweils die Bezugsfertigstellung und die größen der jeweiligen Wohnungen angegeben. Ich habe das Grundstück als Mietwohngrundstück angegeben. Ist das richtig?
    Auch ich verstehe nicht die Aussage Ertragswert und Sachwert. Was ist damit gemeint?
    Wer kann mir hier helfen?

    #2
    Zitat von Roland56 Beitrag anzeigen
    Auch ich verstehe nicht die Aussage Ertragswert und Sachwert
    Es scheint aber so als hättest Du trotzdem dazu Angaben gemacht. Und zwar auf den Seiten
    • 5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert und
    • 6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert.
    Du darfst offenbar nur eins davon ausfüllen.

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      #3
      Du darfst offenbar nur eins davon ausfüllen.
      So ist das ! Du musst zuerst die Grundstücksart definieren. Wenn es wirklich ein Mietwohngrundstück ist, dann muss es zum Ertragswert

      erklärt werden. Da darf aber das Café nicht allzu groß sein. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke für die Tipps. Werde es versuchen und melde mich wieder. Unser Cafe hat eine Fläche von 200 qm, die 4 Wohnungen ergeben ca. 560 qm. Ist es denn dann ein Mietwohngrundstück?

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          #5
          Unser Cafe hat eine Fläche von 200 qm, die 4 Wohnungen ergeben ca. 560 qm. Ist es denn dann ein Mietwohngrundstück?
          So schwierig ist doch Prozentrechnen nun auch wieder nicht ? 20% von 760 m² sind 152 m², das schaffe ich gerade noch im Kopf.

          Also kommst du nicht über die 80% Wohnnutzung, die ein Mietwohngrundstück haben muss.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Sorry ja hätte ich selber errechnen können....... schäm....
            aber ich habe meine ausgefüllten Formulare immer wieder durchgeschaut und den Fehler nicht gefunden.
            Werde mich morgen noch Mal dransetzen und hoffentlich die richtige Grundstücksart finde.
            Danke noch einmal.

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              #7
              Werde mich morgen noch Mal dransetzen und hoffentlich die richtige Grundstücksart finde.
              Es sieht nach Gemischt genutztem Grundstück aus. Du musst alles zum Sachwert erklären und zwar unter Wohnhäuser mit Mischnutzung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo Charlie 24,

                danke noch mal für die Hilfen. Habe den Fehler gefunden. Es lag daran das ich die Scheune und das Lager bei Nichtwohngrundstücken eingetragen habe.

                Grüße

                Roland

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                  #9
                  Es lag daran das ich die Scheune und das Lager bei Nichtwohngrundstücken eingetragen habe.
                  Es mag sein, dass es vordergründig daran gelegen hat. Wenn dein Grundstück aber kein Mietwohngrundstück ist, weil die Wohnnutzung

                  nicht über 80% der Wohn- und Nutzflächen liegt, dann darfst du unter Ertragswert nichts erklären. Gemischt genutzte Grundstücke

                  werden im Sachwertverfahren bewertet. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__250.html
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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