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Grundsteuer Fehler: ... Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert ...

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    Grundsteuer Fehler: ... Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert ...

    Hallo,

    ich werde bei dem Ausfüllen des Formulars GW2 nicht schlau. Wir habe ein Gewerbegrundstück mit mehreren Mietobjekten für Büros und Werkstätten und mit einer Betriebswohnung, wo wir leben. Hierzu habe ich unter "1 Angaben zur Grundstücksart" "gemischt genutztes Grundstück" ausgewählt.

    Dann habe ich die Punkte " 5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" und " 6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert" ausgefüllt.
    Bei der Prüfung ergibt sich ein Fehler: Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.
    So wie ich das sehe, muss ich entweder 5 oder 6 ausfüllen.
    Im Forum habe ich gelesen, dass wenn man "gemischt genutztes Grundstück" als Grundstücksart auswählt, dann darf man nur die Angaben zum Sachwert eingeben. Was ist dann mit der Wohnung? Wo gebe ich dann die Sachen ein? Oder wo liegt mein Fehler?
    Danke
    LG Romka

    #2
    Was ist dann mit der Wohnung? Wo gebe ich dann die Sachen ein?
    Ebenfalls auf Seite 6, wo sonst ? Die hat doch auch eine Bruttogrundfläche.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ebenfalls auf Seite 6, wo sonst ? Die hat doch auch eine Bruttogrundfläche.
      Achso, dann den Eintrag unter Punkt 5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert komplett löschen?
      Und unter 6 die Wohnung unter welche Gebäudeart anlegen? Einzige, die für mich in Frage käme: Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)


      Kommentar


        #4
        Achso, dann den Eintrag unter Punkt 5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert komplett löschen?
        Richtig !

        Und unter 6 die Wohnung unter welche Gebäudeart anlegen? Einzige, die für mich in Frage käme: Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)
        Genauso geht das !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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