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Grundsteuerermäßigung bei Pflegegrad?

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    Grundsteuerermäßigung bei Pflegegrad?

    Hallo,

    ein pflegebedürftiger Angehöriger ist Grundstückseigentümer. Kann ich bei der Grundsteuererklärung 2022 die Pflegebedürftigkeit begünstigend geltend machen? Gutachten des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) liegt vor. Wenn "Ja": Wie gehe ich schrittweise in der Antragskette vor?

    Danke vorab für eure Hilfe.

    #2
    Kann ich bei der Grundsteuererklärung 2022 die Pflegebedürftigkeit begünstigend geltend machen?
    Nein, das ist nicht möglich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Nein, das ist nicht möglich.
      Danke und bitte entschuldige, weil ich mich anfangs vielleicht undeutlich ausgedrückt habe und nochmal genauer nachfrage, da ich Neuling bin: Der pflegebedürftige Grundstückseigentümer und ich sind in NRW und ich unterstütze ihn bei der Grundsteuerabgabe. Die Frage war/ist, ob der pflegebedürftige Grundstückseigentümer die Grundsteuer aufgrund seiner Pflegebedürftigkeit senken kann.

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        #4
        Wie soll das denn sein können?

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Wie soll das denn sein können?
          Hab ja nur gefragt. Dennoch danke.

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            #6
            Mein Anliegen rolle ich nochmal auf mit der Intention, dass die pflegebedürftige Person die besitzende Immobilie wegen medizinisch festgestellter Beeinträchtigung der Kognition (Psyche und Physik) nicht mehr vollständig nutzen kann. Demnach ist eine Bewertung logischer Weise steuerrechtlich anzupassen. Steuerrechtlich gibt es im anlehnenden Vergleich Erleichterungen bei der Kfz-Steuer - warum also auch nicht bei Pflegebedürftigen, die eine Immobilie besitzen, die sie aber nicht mehr vollständig nutzen können? Es geht um die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit im Alltag, wo eine Wohnung einen höheren Stellenwert als ein Kfz hat. Wer im Alltag oder Pflegebett beeinträchtigt ist, kann seine Wohnung/Immobilie nicht mehr zu 100% nutzen. Die Grundsteuer soll daher der Situation des Eigentümers entprechend angepasst werden. Kurioser Weise können ja auch Raumschrägungen ab einer gewissen Höhe bei der Grundsteuererklärung von der Wohnfläche abgezogen werden, obwohl der Boden unter der Schrägung zu 100% nutzbar ist, was schließlich der Flächennutzungsberechnung dient.

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              #7
              Der Boden unter der Dachschräge ist eben nicht zu 100 % nutzbar. Du kannst da keinen Ergometer hinstellen, wenn der durch die Schräge gehen würde. Personen können dort weder stehen noch laufen. Auch Schränke können dort nicht stehen.
              Hier handelt es sich um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung. Deine Frage ist off topic. Sie wurde allerdings trotzdem beantwortet.

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Der Boden unter der Dachschräge ist eben nicht zu 100 % nutzbar. Du kannst da keinen Ergometer hinstellen, wenn der durch die Schräge gehen würde. Personen können dort weder stehen noch laufen. Auch Schränke können dort nicht stehen.
                Hier handelt es sich um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung. Deine Frage ist off topic. Sie wurde allerdings trotzdem beantwortet.
                Wo habe ich was von einer Dachschräge geschrieben?

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                  #9
                  Alsheimer lässt grüßen, einfach das selbst geschriebene nochmal lesen.

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                    #10
                    Ok, ja, Du hast von Raumschrägungen geschrieben. Google findet den Begriff zwei Mal, einmal gehts um
                    Computertomographie des Herzens, das andere ist Dein Posting.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Ok, ja, Du hast von Raumschrägungen geschrieben. Google findet den Begriff zwei Mal, einmal gehts um
                      Computertomographie des Herzens, das andere ist Dein Posting.
                      Wie gesagt: Es geht um die Klärung der steuerlichen Erleichtung eines pflegebedürftigen Eigentümers aufgrund eingeschränkter Nutzungsfähigkeit. Vergleichweise habe ich die Kfz-Steuer angesprochen.

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                        #12
                        Es geht um die Klärung der steuerlichen Erleichtung eines pflegebedürftigen Eigentümers aufgrund eingeschränkter Nutzungsfähigkeit.
                        Ich habe die Frage bereits im Beitrag 2 eindeutig beantwortet und damit war das doch geklärt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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