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Grundsteuer NRW Zähler/Nenner

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    Grundsteuer NRW Zähler/Nenner

    Schönen guten Tag in die Runde,

    mir wir bei der Neuberechnung der Grundsteuer leider ein Fehler ausgeworfen und ich komme leider nicht auf die passende Lösung.

    Hier zum Problem:

    Also, wir besitzen ein 2 Familienhaus in NRW, hier sind es zwei Wohneinheiten (wir nutzen das Haus allerdings als EFH), die beide einen separaten Grundbucheintrag haben.
    Das gesamte Grundstück ist 807qm groß, wobei eine Teilungserklärung mit unserem Nachbarn (EFH) besteht, sodass uns 50% vom Grundstück gehören.
    Im Grundbuch stehen sowohl meine Frau als auch ich.
    Bei der Eintragung bin ich davon ausgegangen, dass bei jeweils einer Wohneinheit im Zähler /Nenner 1/4 von der Grundfläche stehen sollte (50%von Grundfläche und somit 25% pro Wohneinheit).
    Hier wird mir allerdings der Fehler ausgespuckt, ich habe es auch schon 1/4, 25/100, 250/10000 und auch 201/807 versucht, aber ändert leider nichts an der Fehlermeldung.


    Vielleicht habt ihr eine Idee oder eine Lösung für mich.

    Vielen Dank schonmal ein Voraus.


    Wünsche dir ein schönes Wochenende



    #2
    Leider sprichst du mehrfach von Fehler, verzichtest aber konsequent, uns auch nur den Hauch des Hinweises auf den Text des Fehlers zu sagen.

    Ansonsten weiß ich nicht, warum man bei einem Grundstück, dass einem zu 50% gehört, nicht als Eigentumsanteil 1/2 auswählt.

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      #3
      Hallo Multi,

      danke für deine Antwort.
      unten habe ich mal die Fehlerbeschreibung aufgeführt.
      Warum nicht 1/2 als Eigentumseinheit, da es sich um zwei einzelne Wohneinheiten handelt, die separat ausgewiesen werden.




      Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
      Mögliche Fehlerquellen
      • Anlage Grundstück (GW2)
        • 4 - Angaben zum Grund und Boden
      • Hauptvordruck (GW1)
        • 1 - Angaben zur Feststellung
      • Hauptvordruck (GW1) / 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
        • Gemarkung beziehungsweise Flurstück (2. Eintrag)
        • Gemarkung beziehungsweise Flurstück (1. Eintrag)

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        #4
        Warum wurden 2 Flurstücke erfasst ? Sind die 2 Wohnungen Wohnungseigentum oder ist das nur eine wirtschaftliche Einheit ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24,
          die zwei Wohnungen sind unser Eigentum, wurden vor unserem Kauf von zwei separaten Personen bewohnt. Nun werden die Wohnungen allerdings von uns allein genutzt.
          Könnte da der Fehler liegen? Wäre eine wirtschaftliche Einheit nur, wenn man z.B. eine Wohnung als Ladenlokal oder ähnliches betreibt?
          Wie lässt sich dann allerdings für das Finanzamt erkennen, dass wir lediglich die Hälfte der 807qm besitzen und hierauf die Grundsteuer entrichtet werden muss?
          Lasse ich dann die Werte bei wirtschaftliche Einheit einfach frei?

          Danke für eure Hilfe

          Kommentar


            #6
            Wann habt ihr denn die Wohnungen gekauft ? Gibt es dafür einen oder zwei Einheitswertbescheide ? Das muss vorab geklärt werden,

            der Rest ist dann relativ einfach.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              So nun habe ich mich noch einmal auf die Fehlersuche begeben und wir ist aufgefallen, dass ich zwei unterschiedliche Aktenzeichen habe.
              Also habe ich das ganze Prozedere nochmals gemacht.

              Nun scheitere ich jedoch wieder an der Stelle mit Zähler und Nenner. Wenn ich 1/1 oder auch 1/2 eingebe könnte ich das Formular abschicken.
              Nun ist allerdings bei jeder der der zwei Wohneinheiten ein Miteigentum von 1/4 vom Gesamtgrundstück...wenn ich dieses so eintrage, dann kann ich das Formular nicht mehr abschicken.
              Wäre nicht dann auch 1/8 eher korrekt, da die einzelnen Wohneinheiten ja meiner Frau und mir gehören? Auch dieser Wert ist nicht möglich.

              Hier die Fehlermeldung:

              Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
              Mögliche Fehlerquellen
              • Anlage Grundstück (GW2)
                • 4 - Angaben zum Grund und Boden
              • Hauptvordruck (GW1)
                • 1 - Angaben zur Feststellung
              • Hauptvordruck (GW1) / 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
                • Gemarkung beziehungsweise Flurstück (1. Eintrag)

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                #8
                Gut, dann war die Vermutung von Charlie ja richtig. Jede Wohnung ein Aktenzeichen, also eine Erklärung je Wohnung, jeweils für das selbe Flurstück mit dem Miteigentumsanteil laut Grundbuch und in GW2 als dein Grund und Boden die Fläche des Flurstücks multipliziert mit diesem Miteigentumsanteil, wie in der Fehlermeldung genannt und hier in den letzten 5 Monaten hundertfach erklärt.

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                  #9
                  Bei einer Flurstücksgröße von 807 m² und einem Anteil jeder wirtschaftlichen Einheit von 1/4 am Flurstück betragen Zähler und

                  Nenner in Zeile 11 von GW1 für jede Eigentumswohnung 1 und 4. Daraus ergeben sich für die Zeile 4 von GW2 jeweils 201 m².

                  Bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen müsst ihr als Ehegatten jeweils 1 und 2 angeben, jede wirtschaftliche Einheit gehört

                  jedem von euch zur Hälfte. Du könntest beantragen, dass euch das Finanzamt die 2 ETW zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammenlegt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo Multi, erst einmal Danke für deine Rückmeldung.

                    Also gut, habe bei GW2 807qm Fläche angegeben, dieses mit 1/4 multipliziert ergibt 201,75...da keine Dezimalzahlen habe ich dann in Zeile 11 20175/80700 angegeben...auch dieses funktioniert leider nicht...gleiche Fehlermeldung wie gehabt.

                    Auch ist die Frage, ob ich es mit 1/4 oder 1/8 multipliziere, da es ja zur Hälfte meiner Frau und mir gehört.

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                      #11
                      Hallo Charlie24,
                      das hat sich jetzt wohl überschnitten, also ich ich habe in der Zeile 11 1 und 4 hinterlegt und in der Zeile 4 von GW2 201.
                      Jetzt klappt auch die Prüfung.
                      Nun ist jedoch die Frage, wie ich die 1 und 2 hinterlege, habe ja bereits 1/4 hinterlegt....wäre es hier also 1/8?

                      Tausend Dank schon mal

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                        #12
                        Habe es gefunden, ist bereits in Zeile 51 eintetragen

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