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Zweifamilienhaus (unwahrscheinlich) oder Mietwohngrundstück

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    Zweifamilienhaus (unwahrscheinlich) oder Mietwohngrundstück

    Guten Tag,

    mir stellt sich die Frage nach dem Zweifamilienhaus oder Mietwohngrundstück. Für mein Empfinden ein Mietwohngrundstück. Folgendes Szenario:

    Grundstückfläche 550 qm
    1 Haus mit ~ 100 qm Wohnfläche
    1 Flachbau (kleinI mit ~ 55 qm

    Beide sind vermietet. Es gibt noch etwas Hof, Garten und altes Nebengelass, maximal als Schuppen o.ä, bewertbar.

    Kann man das als Zweifamilienhaus durchgehen lassen oder ist das (mMn) ein Mietwohngrundstück.

    Sachsen-Anhalt



    #2
    Ein Mietwohngrundstück muss 3 oder mehr Wohnungen haben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Aha, also zwei Wohnungen, egal ob in einem Haus zusammen oder auf den Grundstück verteilt ist immer ein Zweifamilienhaus.

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        #4
        Aha, also zwei Wohnungen, egal ob in einem Haus zusammen oder auf den Grundstück verteilt ist immer ein Zweifamilienhaus.
        Es könnte auch die Grundstücksart Wohnungseigentum sein. Man muss sich gedanklich von den baufachlichen Begriffen lösen, es geht hier

        um die gesetzliche Definition von Grundstücksarten im Bewertungsrecht: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke Charlie24, wie immer. Habe ich verstanden. Wir haben bspw. auch ein Mietgrundstück mit 4 Wohnungen und 2 Meter Straßenverkehr als separates Flurstück, aber beides unter gleichen Aktenzeichen. Ich schaue gerade, wo ich die 2 Meter unterbringe...

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            #6
            Ich schaue gerade, wo ich die 2 Meter unterbringe..
            Das wirst du beim Mietwohngrundstück mit erfassen müssen. Angaben zur Steuerbefreiung nach § 4 Grundsteuergesetz

            (öffentliche Verkehrsfläche) können nach meiner Erfahrung nur unter Ergänzende Angaben gemacht werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Also ich habe es bis jetzt nur in GW1/Pkt.3 unter " Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" einzeln aufgeführt, also die Fläche des Straßenverkehrs + neuer Punkt Fläche Rest. Und ich dachte, dass es irgendwie noch eine Nutzungsabfrage, ähnlich der Landwirtschaft gibt, wo man den Straßenverkehr (öffentl. Verkehrsmittel) auswählen kann oder muss.

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                #8
                Und ich dachte, dass es irgendwie noch eine Nutzungsabfrage, ähnlich der Landwirtschaft gibt, wo man den Straßenverkehr (öffentl. Verkehrsmittel) auswählen kann oder muss.
                Ich habe das schon mal versucht, das hat aber damals zu einer Fehlermeldung geführt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  "Also ich habe es bis jetzt nur in GW1/Pkt.3 unter " Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" einzeln aufgeführt,"
                  Das reicht dann deiner Meinung nach?

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                    #10
                    Das reicht dann deiner Meinung nach?
                    Man muss die m² der Verkehrsfläche natürlich auch in Zeile 4 von GW2 berücksichtigen.

                    Falls es sich tatsächlich um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt, kannst du das unter Ergänzende Angaben erklären.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      In " 4 - Angaben zum Grund und Boden" hatte ich zuerst beide Flurstücke, also das Mietwohngrundstück + die 2 Meter Straßenverkehr addiert. Also bspw. 500 qm Grundstück plus 2 Meter Straßenverkehr macht 502 Meter und die habe ich ins Hauptfeld 4 GW2 zusammenaddiert eingetragen. Also du meinst, dass muss man aufschlüsseln? Ins Hauptfeld meinetwegen die 500 qm und eine zusätzliche Fläche mit den 2 Metern Straßenverkehr hinzufügen? Und genau dort suchte ich eine Klassifizierung, die es aber nicht gibt.

                      Das sollte man dann unter ergänzende Angaben mit vermerken, um was es sich handelt.

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                        #12
                        Wenn das wirklich nur 2 m² sind, würde ich mir den ganzen Popanz mit den Ergänzenden Angaben sparen.

                        Der Grundsteuerwert wird schließlich am Schluss auf volle 100 Euro nach unten abgerundet.

                        Aufteilen in Zeile 4 von GW2 ist nur dann erforderlich, wenn für die Verkehrsfläche ein anderer Bodenrichtwert gelten würde.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Okay Charlie24, ich dank dir. Bleibt alles so.

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                            #14
                            Hallo Charlie24,

                            es endet nie ... wir haben auch unter einen landwirtschaftlichen Aktenzeichen den Begriff "Weg". In der Praxis ist das ein Wald- und Wiesenweg vermutlich vor einem Weinberg, Auch da finde ich wieder keine vernünftige Kategorie im Landwirtschaftsmenü. Hast du da einen Tipp?

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                              #15
                              Waldwege bis zu einer Breite von 5 m sind als forstwirtschaftliche Nutzung zu erklären. Andere Wege gehören zu den Nebenflächen,

                              die man unter der Nutzung Hofstelle erklärt.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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