Okay und danke Charlie24 ... forstwirtschaftliche Nutzung (ohne direkte Nutzung) klingt plausibel, Ich habe mir auch mal die Definition Hofstelle durchgelesen, aber so recht passt das nicht. Breiter wie 5 Meter sollte es auch nicht sein.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Zweifamilienhaus (unwahrscheinlich) oder Mietwohngrundstück
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Ich habe mir auch mal die Definition Hofstelle durchgelesen, aber so recht passt das nicht.
Hofstellle.jpg
Waldwege.jpgFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Kann man dir mal ausnahmsweise eine PN schreiben?
Ich selbst kann noch PN verfassen, aber das bringt nichts, wenn die Leute nicht antworten können.Freundliche Grüße
Charlie24
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Wird die Oberfläche landwirtschaftlich genutzt ? Gibt das Liegenschaftskataster etwas für die tatsächliche Nutzung her ?Freundliche Grüße
Charlie24
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Teilweise wird sie für nicht verzehrfähigen Anbau - Biomasse Mais - genutzt. Teilweise ist sie begrünt/Bäume. Der Viewer-Auszug sagt wie beschrieben pro Flurstück meinetwegen 60 % Landwirtschaft und 40 % Deponie (oberirdisch). Und dieses Prozedere auf x-Flurstücken.
Ein ordentlicher neuer Liegenschaftskatasterauszug liegt momentan nicht vor oder meinst du etwas anderes, was man online einsehen kann?
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Ein ordentlicher neuer Liegenschaftskatasterauszug liegt momentan nicht vor oder meinst du etwas anderes, was man online einsehen kann?Freundliche Grüße
Charlie24
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Ich habe mir mal die ausführliche PDF-Anleitung hier in Bayern durchgelesen, bin aber zum Stichwort Deponiefläche auch nicht fündig geworden.
Vielleicht hilft ein Anruf beim Finanzamt oder ein genauer Blick in den bisherigen Einheitswertbescheid.Freundliche Grüße
Charlie24
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Jetzt bin ich möglicherweise doch noch fündig geworden, zumindest soweit die Deponiefläche wieder landwirtschaftlich genutzt wird:
Liegt für das Flurstück keine Ertragsmesszahl vor, wie z. B. bei Flurbereinigungsverfahren oder Rekultivierungsflächen,
tragen Sie bitte als Ertragsmesszahl „0“ ein.Freundliche Grüße
Charlie24
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