Okay und danke Charlie24 ... forstwirtschaftliche Nutzung (ohne direkte Nutzung) klingt plausibel, Ich habe mir auch mal die Definition Hofstelle durchgelesen, aber so recht passt das nicht. Breiter wie 5 Meter sollte es auch nicht sein.
Zweifamilienhaus (unwahrscheinlich) oder Mietwohngrundstück
Einklappen
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Das steht aber so in der Anleitung für Bayern, das hier ebenfalls Bundesrecht anwendet. Ebenso das mit den Waldwegen.Ich habe mir auch mal die Definition Hofstelle durchgelesen, aber so recht passt das nicht.
Hofstellle.jpg
Waldwege.jpgFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ja, stimmt schon.
Kann man dir mal ausnahmsweise eine PN schreiben? Es gibt manchmal eine Sache, die macht sich so besser.
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Ich glaube nicht, dass das möglich ist. Die Funktion wurde wegen zu vieler Spam-Aktivitäten für die meisten Nutzer hier generell gesperrt.Kann man dir mal ausnahmsweise eine PN schreiben?
Ich selbst kann noch PN verfassen, aber das bringt nichts, wenn die Leute nicht antworten können.Freundliche Grüße
Charlie24
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Ich hab's probiert, aber es kommt die Meldung, dass ich keine Berechtigung habe. Schade. Es gibt ab und an mal was, dass per PN besser geht und nicht jeder lesen muss.
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Etwas anderes hätte ich aber noch ... wie stuft man denn eine ehemalige verfüllte und schon lange geschlossene Deponie mit einem landwirtschaftlichen Aktenzeichen ein?
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Wird die Oberfläche landwirtschaftlich genutzt ? Gibt das Liegenschaftskataster etwas für die tatsächliche Nutzung her ?Freundliche Grüße
Charlie24
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Teilweise wird sie für nicht verzehrfähigen Anbau - Biomasse Mais - genutzt. Teilweise ist sie begrünt/Bäume. Der Viewer-Auszug sagt wie beschrieben pro Flurstück meinetwegen 60 % Landwirtschaft und 40 % Deponie (oberirdisch). Und dieses Prozedere auf x-Flurstücken.
Ein ordentlicher neuer Liegenschaftskatasterauszug liegt momentan nicht vor oder meinst du etwas anderes, was man online einsehen kann?
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Die aktuellen Online-Daten kann man doch momentan in allen Bundesländern kostenlos einsehen.Ein ordentlicher neuer Liegenschaftskatasterauszug liegt momentan nicht vor oder meinst du etwas anderes, was man online einsehen kann?Freundliche Grüße
Charlie24
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Die meinst die Daten im Geo-Viewer bzw. im Geodatenportal des jeweiligen Bundeslandes? Wenn dem so ist - da steht nichts weiter drin, außer die Kategorisierung Landwirtschaft & Deponie.
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Ich habe mir mal die ausführliche PDF-Anleitung hier in Bayern durchgelesen, bin aber zum Stichwort Deponiefläche auch nicht fündig geworden.
Vielleicht hilft ein Anruf beim Finanzamt oder ein genauer Blick in den bisherigen Einheitswertbescheid.Freundliche Grüße
Charlie24
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Ja Charlie, der Vorbescheid gibt glaube ich nicht viel her. Zum Schluss wird's der Anruf werden müssen. Dank dir wieder.
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Jetzt bin ich möglicherweise doch noch fündig geworden, zumindest soweit die Deponiefläche wieder landwirtschaftlich genutzt wird:
Liegt für das Flurstück keine Ertragsmesszahl vor, wie z. B. bei Flurbereinigungsverfahren oder Rekultivierungsflächen,
tragen Sie bitte als Ertragsmesszahl „0“ ein.Freundliche Grüße
Charlie24
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Charlie ... was mich noch interessiert ... die nutzt immer die bayerische Ausführung als Informationsquelle - warum ausgerechnet die? Weil die gut dokumentiert ist und Bundesrecht darstellt und die meisten Länder nicht abweichen? Oder gibt es einen anderen Grund?
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