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Verkauf von Fonds aus Altbestand - wie Steuer zurückbekommen?

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    Verkauf von Fonds aus Altbestand - wie Steuer zurückbekommen?

    Hallo zusammen,

    ich habe Fonds vor 2009 erworben. Einen musste ich dieses Jahr verkaufen, da der Fonds aufgelöst wurde.

    Meine Bank hat mir beim Verkauf die Kapitalertragssteuer abgezogen und meint:
    Der Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR wird seitens unserer Bank nicht berücksichtigt. Die Steuererstattung findet im Zuge der Steuererklärung statt.

    Wo muss ich denn das dann bei der Steuererklärung eintragen? Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht und kann mit Tipps geben?

    Vielen Dank!

    Viele Grüße

    #2
    Welche Anwendung verwendest Du denn zur Erstellung der Steuererklärung? Allerdings sind mir die Formulare für 2022 noch nicht bekannt.

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      #3
      Ich mache das ganz normal über die Elster Homepage. Mir würde es auch für 2021 reichen, denn da wird sich zu 2022 sicher nicht viel ändern.

      Kommentar


        #4
        Zitat von meinefrage Beitrag anzeigen
        Ich mache das ganz normal über die Elster Homepage. Mir würde es auch für 2021 reichen, denn da wird sich zu 2022 sicher nicht viel ändern.
        Wenn du damit meinst, dass du mit Mein Elster arbeitest, hättest du besser unter Mein Elster gefragt.

        Wenig überraschend ist der Weg zur Erstattung der Steuer und Verrechnung der Erträge aus Altbestand mit dem Freibetrag das Ausfüllen der Anlage Kap. Wie immer muss im Wesentlichen die Steuerbescheinigung der Bank abgetippt und die Überprüfung des Steuereinbehalts beantragt werden.
        Relevant ist hier, bezogen auf 2021, die Zeile 10, Verkauf von Altbeständen iSd §56 Abs. 6 Nr. 2 InvStG.

        Dies kann man in Mein Elster auch nachvollziehen.
        Beispiel Erträge in Zeile 7 von 1601€, davon 801€ freigestellt, 200€ Abgeltungssteuer und 11€ Soli geht Plan auf. Wird in Zeile 10 eingetragen, dass in 7 aus Verkauf von Altbeständen 400€ enthalten sind, rechnet Mein Elster vor, wie die 400€ von den 100 T€ Freibetrag abgezogen werden, 99.600 übrig bleiben, und errechnet letztendlich eine Erstattung von 100+5,5 €.
        (Sinnvoll wäre es natürlich, wenn zukünftig unter den Zusatzangaben erfasst werden könnte, wie viel von den 100T noch übrig sind)

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