Grundsteuer: EFH und Garagen auf zwei Flurstücken - getrennte Erfassung? (NRW)

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  • TimoBeil
    Neuer Benutzer
    • 12.12.2022
    • 6

    #1

    Grundsteuer: EFH und Garagen auf zwei Flurstücken - getrennte Erfassung? (NRW)

    Ich besitze mit meiner Ehefrau je ein Grundstück mit EFH und einen 2/7 Miteigentumsanteil an einem Grundstück mit Garagen. (Getrennte Flurstücke)

    1. Muss ich dafür zwei getrennte Erfassungen/Formulare (Hauptvordruck GW1) ausfüllen?
    2. Oder kann ich das mit einem GW1 und den Anlagen (GW 2) regeln?
    Wenn zweitens, gibt es dann noch eine Tipp zur korrekten Erfassung der Garagen (Sachwert!?)

    DANKE vorab für die Info!
    BG
    Beste Grüße Timo!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Wenn das Garagengrundstück in räumlicher Nähe zum EFH liegt, gehört das zur gleichen wirtschaftlichen Einheit und muss

    unter dem Aktenzeichen des EFH mit erklärt werden. Es gibt manchmal Fälle, in denen es bisher 2 Einheitswertbescheide

    gibt. Da macht es in der Regel Sinn, die Zusammenlegung zu nur einer wirtschaftlichen Einheit zu beantragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • TimoBeil
      Neuer Benutzer
      • 12.12.2022
      • 6

      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn das Garagengrundstück in räumlicher Nähe zum EFH liegt, gehört das zur gleichen wirtschaftlichen Einheit und muss

      unter dem Aktenzeichen des EFH mit erklärt werden. ...
      DANKE erst einmal Charlie für die Antwort!

      Die Garage ist vier EFH bzw. Flurstücke weiter. Ist das "räumlich nah"?
      Beste Grüße Timo!

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Die Garage ist vier EFH bzw. Flurstücke weiter. Ist das "räumlich nah"?
        Ja, das ist räumlich in der Nähe. Wenn es bisher nur ein Einheitswertaktenzeichen gibt, ist das recht einfach zu erklären.

        Der Miteigentumsanteil ist entsprechend der nachstehenden Tabelle zu ermitteln, darüber hinaus muss nur die Zahl der Stellplätze angegeben werden.

        Beispiel EFH_Garage_Garagenhof.jpg
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        • TimoBeil
          Neuer Benutzer
          • 12.12.2022
          • 6

          #5
          Ganz herzlichen Dank für die tolle Erläuterung, auch mit der Tabelle!!! Habe ich verstanden.:-)

          Was mir noch nicht ganz klar ist:
          - Muss ich eine zweite Anlage GW2 erstellen, da ich zwar auf dem 1. GW2 ein zweites Grundstück angeben kann, aber die Nutzung nur einmal unter 1 (hier als EFH) angeben kann?
          - Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich, da es sich um reine Garagen handelt, als Nutz-/Wohnfläche 0 qm angeben!?

          DANKE noch einmal für Eure Geduld mit einem Rookie ;-)
          Beste Grüße Timo!

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45933

            #6
            Es wird nur eine Anlage GW2 hinzugefügt. In Zeile 4 von GW2 ist bei identischem Bodenrichtwert nur die m²-Sunme einzutragen.

            Zur Nutzfläche der Garage sind keine Angaben zu machen, nur die Anzahl der Stellplätze ist auf Seite 5, Teilseite 2 von GW2 zu erfassen.

            Die Garage gehört zum Einfamilienhaus !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            • TimoBeil
              Neuer Benutzer
              • 12.12.2022
              • 6

              #7
              Nochmals herzlichen Dank für die Antworten!
              Beste Grüße Timo!

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