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Grundsteuer NRW - Eigentumsverhältnisse

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    Grundsteuer NRW - Eigentumsverhältnisse

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich brauche einmal Hilfe bei den Eigentumsverhältnissen.

    Das 2Familenhaus gehörte zu gleichen Teilen meinen Eltern. Mein Vater ist vor 8Jahren verstorben. Die Hälfte meines Vaters ging je zu 1/2 an mich und an meine Mutter in Erbengemeinschaft (laut Grundbuch).

    Wie muss ich das jetzt eintragen? Eheleute passt ja nicht. Erbengemeinschaft stimmt ja nur teilweise, da eine Hälfte ja meine Mutter gehört und die andere Hälfte in Erbengemeinschaft mir und meiner Mutter.

    Muss es an als Bruchteilsgemeinschaft einteragen werden?

    Vielen Dank schon mal ein Voraus.

    #2
    Muss es an als Bruchteilsgemeinschaft einteragen werden?
    So wird das erwartet. Ich würde die Mutter 2-mal erfassen, wobei beim zweiten mal keine ID eingetragen werden darf.

    Beim Namen der Gemeinschaft kann man zum Ausdruck bringen, dass eine Erbengemeinschaft nach deinem Vater beteiligt ist
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,
      werde es mal so eintragen.

      vielen Dank für deine Hilfe

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