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Aufenthaltsraum und Gemeinschafts-WC bei Ferienwohnungen - Grundsteuererklärung BY

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    Aufenthaltsraum und Gemeinschafts-WC bei Ferienwohnungen - Grundsteuererklärung BY

    Hallo,

    wir haben Ferienwohnungen im OG, und im EG einen Aufenthaltsraum und ein Gemeinschafs-WC. Diese Räume sind vom Hof aus erreichbar und grenzen nicht direkt an Wohnungen an. Sind diese Räume dann auch Wohnfläche? Gewerbe bzgl. den Ferienwohnungen besteht keines, da wir das recht überschaubar betreiben.

    VG
    Steuer Greenhorn

    #2
    Meines Erachtens müssen die Flächen von Ferienwohnungen als Nutzflächen erklärt werden.

    Aber das ist jetzt keine verbindliche Auskunft, sondern meine persönliche Einschätzung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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