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Grundsteuer: Treppenaufgang im EFH = Wohnfläche - NRW

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    Grundsteuer: Treppenaufgang im EFH = Wohnfläche - NRW

    Gehört die Treppe in unserem EFH (1,90 x 1,90m) zur Wohnfläche oder kann sie, wie der Haushaltsraum, abgezogen werden?
    DANKE!
    Beste Grüße Timo!

    #2
    In einem Einfamilienhaus gehört innerhalb des Hauses (außer dem Keller) alles zur Wohnfläche, nur Treppen mit mehr als 3 Steigungen

    dürfen abgezogen werden. https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Prima, vielen Dank!
      Beste Grüße Timo!

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