Guten Tag und Hallo zusammen,
Bin mit meiner Jahressteuer beschäftigt und habe einige Fragen zur USt Sondervorauszahlung.
- Habe diese für 2021 abgeführt (da ich vom Finanzamt dazu aufgefordert wurde). Habe jedoch vergessen diese offiziell anzumelden und in den USt-Voranmeldungen anzugeben.
Frage:
Muss ich das jetzt trotzdem nachträglich in den USt Voranmeldungen berichtigen ? Es handelt sich dann um die Voranmeldungen für Februar 2021 (als ich die Steuer bezahlt habe) und Dezember 2021 (wo man die Sondervorauszahlung wieder abzieht).
- Zur Umsatzsteuererklärung:
Die USt Sondervorauszahlung soll in Zeile 168 (Vorauszahlungssoll) hinzugerechnet werden. Da sie jedoch im Dezember wieder abgezogen wird ergibt sich doch 0,00, der Betrag hebt sich wieder auf. Oder verstehe ich das falsch?
- EÜR Formular:
Die USt Sondervorauszahlung… muss man diese in Zeile 64 hinzurechnen?
Ich finde im Netz keine Info. Habe schon viereckige Augen, ugh.
Würde mich über Tipps freuen. Vielen Dank im voraus.
Schöne Grüsse
Bin mit meiner Jahressteuer beschäftigt und habe einige Fragen zur USt Sondervorauszahlung.
- Habe diese für 2021 abgeführt (da ich vom Finanzamt dazu aufgefordert wurde). Habe jedoch vergessen diese offiziell anzumelden und in den USt-Voranmeldungen anzugeben.
Frage:
Muss ich das jetzt trotzdem nachträglich in den USt Voranmeldungen berichtigen ? Es handelt sich dann um die Voranmeldungen für Februar 2021 (als ich die Steuer bezahlt habe) und Dezember 2021 (wo man die Sondervorauszahlung wieder abzieht).
- Zur Umsatzsteuererklärung:
Die USt Sondervorauszahlung soll in Zeile 168 (Vorauszahlungssoll) hinzugerechnet werden. Da sie jedoch im Dezember wieder abgezogen wird ergibt sich doch 0,00, der Betrag hebt sich wieder auf. Oder verstehe ich das falsch?
- EÜR Formular:
Die USt Sondervorauszahlung… muss man diese in Zeile 64 hinzurechnen?
Ich finde im Netz keine Info. Habe schon viereckige Augen, ugh.
Würde mich über Tipps freuen. Vielen Dank im voraus.
Schöne Grüsse
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