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Fragen zur USt Sondervorauszahlung (wo was einzutragen ist)

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    Fragen zur USt Sondervorauszahlung (wo was einzutragen ist)

    Guten Tag und Hallo zusammen,


    Bin mit meiner Jahressteuer beschäftigt und habe einige Fragen zur USt Sondervorauszahlung.

    - Habe diese für 2021 abgeführt (da ich vom Finanzamt dazu aufgefordert wurde). Habe jedoch vergessen diese offiziell anzumelden und in den USt-Voranmeldungen anzugeben.


    Frage:

    Muss ich das jetzt trotzdem nachträglich in den USt Voranmeldungen berichtigen ? Es handelt sich dann um die Voranmeldungen für Februar 2021 (als ich die Steuer bezahlt habe) und Dezember 2021 (wo man die Sondervorauszahlung wieder abzieht).


    - Zur Umsatzsteuererklärung:

    Die USt Sondervorauszahlung soll in Zeile 168 (Vorauszahlungssoll) hinzugerechnet werden. Da sie jedoch im Dezember wieder abgezogen wird ergibt sich doch 0,00, der Betrag hebt sich wieder auf. Oder verstehe ich das falsch?

    - EÜR Formular:

    Die USt Sondervorauszahlung… muss man diese in Zeile 64 hinzurechnen?


    Ich finde im Netz keine Info. Habe schon viereckige Augen, ugh.
    Würde mich über Tipps freuen. Vielen Dank im voraus.


    Schöne Grüsse
    Zuletzt geändert von Alex 1966; 19.12.2022, 22:40.

    #2
    Die Sondervorauszahlung wird nicht in der Voranmeldung für Februar angemeldet, sondern mit dem Formular Antrag auf Dauerfristverlängerung, der in der Regel gleichzeitig mit der Voranmeldung für Dezember im Februar abgegeben wird.

    Ja, in Zeile 168 sollte die Sondervorauszahlung im Prinzip in Höhe von Null eingehen. Da sie ja in der Dezember-Anmeldung angerechnet wurde, wird wohl öfter mal vergessen, sie im Gegenzug wieder mit zu addieren.

    Meiner unmaßgeblichen Meinung nach sollte es sich bei der Sondervorauszahlung um Umsatzsteuer handeln, die entsprechend in die EÜR eingeht. Dabei gelten das Abfluss- und das Zuflussprinzip.

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      #3
      Hallo L.E. Fant,

      Vielen Dank für die Reaktion, sehr nett.

      Ja, Sondervorauszahlung für die USt, also quasi das „Pfand“ für den Staat.

      Die Sondervorauszahlung selbst muss man auch bei den USt Voranmeldungen angeben, sobald diese gezahlt wird (im Februar wird bezahlt also kommt es dann als Ausgabeposten in die USt Voranmeldung im Februar) und später im Dezember wird der Betrag wieder abgezogen. So jedenfalls habe ich das verstanden. Oder ist das nicht korrekt?

      Das habe ich jedenfalls verpennt. Daher die Frage, ob ich die Voranmeldungen berichtigen soll oder ob das im Nachhinein egal ist. Bezahlt wurde ja alles und habe das Geld auch wieder im Februar 2022 zurückerhalten, also alles wieder auf Null.

      Und wegen EÜR: D.h. man muss den Betrag 2021 hinzurechnen und im Folgejahr wieder rausnehmen (da im Februar 2022 wieder erhalten)?!

      Puh, die ganzen Fragen nur wegen des „Pfands“


      Danke nochmals & Grüsse
      Zuletzt geändert von Alex 1966; 20.12.2022, 00:04.

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        #4
        Nein, für die Anmeldung der Sondervorauszahlung gibt es keine Eintragunsmöglichkeit im Voranmeldungsformular.

        Eine Berichtigung der Voranmeldungen macht eigentlich keinen Sinn. Du machst ja jetzt sowieso die Jahreserklärung. Diese ersetzt quasi die Voranmeldungen.

        Interessant wäre, ob Du die Sondervorauszahlung bezahlt hast, weil das Finanzamt sie festgesetzt hat. Dann wäre ja auch der Dezember durch das Finanzamt berichtigt worden.

        Und das mit der EÜR hast Du offenbar richtig verstanden. Idealerweise hast Du im Februar dann die Sondervorauszahlung für 2022 angemeldet

        Kommentar


          #5
          Hallo L.E. Fant,

          Danke für die Reaktion.

          Also im USt Voranmeldungsformular gibt es keine Eintragungsmöglichkeit für die Zahlung der Sondervorauszahlung, nur die Verrechnung für den Dezembermonat, Zeile 67 (anbei ein Screenshot). Hoffe ich habe das jetzt richtig verstanden.

          Ok, keine Berichtigung. Danke, das wollte ich wissen. Prima.

          Ja, ich habe die Sondervorauszahlung bezahlt, weil das Finanzamt diese festgesetzt hat.
          Für sowohl 2021 als auch 2022, habe die Anmeldungen schlichtweg verpennt. Daher meine Frage nach einer Berichtigung der Voranmeldungen. Aber wenn die Jahreserklärung alles ersetzt, dann bin ich beruhigt.

          Ich glaube, dass ich die Sondervorauszahlung für 2023 diesmal selbst anmelden werde

          Danke nochmals für die Tipps, hat mir sehr geholfen. Top!


          Viele Grüsse
          Angehängte Dateien

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            #6
            Zitat von Alex 1966 Beitrag anzeigen
            Ich glaube, dass ich die Sondervorauszahlung für 2023 diesmal selbst anmelden werde
            Heutzutage kann man sich ja von den Handys prima erinnern lassen

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