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Ungeheizte Räume Wohnraum? Grundsteuererklärung Niedersachsen

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    Ungeheizte Räume Wohnraum? Grundsteuererklärung Niedersachsen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Teile meines Wohnhauses im Obergeschoß sind seit Jahrzehnten nicht mehr bewohnt, weil nicht an den Wänden und nicht an der Decke zum Dachboden wärmeisoliert, ohne Heizung oder Ofen und mit Fenstern aus den 30er bis 60er Jahren, die nicht mehr ordentlich schließen. In den vergangenen Tagen ist die Temperatur dort nahe dem Gefrierpunkt gewesen. Ich kann die Räume daher also nicht sinnvoll als Wohnraum nutzen, nicht vermieten, nicht Flüchtligen zur Verfügung stellen - höchstens als Abstellkammern nutzen. Zwei dieser Räume waren bis Anfang der 90er mit elektrischen "Nachtspeicheröfen" geheizt. Diese sind (soweit die schweren Dinger noch da stehen) aber vom Stromanschluss abgeklemmt.
    Kann ich in Schwierigkeiten kommen, wenn ich die jetzt bei der Grundsteuererklärung nicht als Wohnraum mitrechne? (Bislang habe ich in allen Formularen 145 qm Fläche angegeben - jetzt, da ich mit höheren Grundsteuerforderungen rechnen muss, überdenke ich dies erstmals, da die tatsächlich nutzbare Wohnfläche ganz erheblich kleiner ist.

    Im einem Erdgeschoß mit eigener Haustür nutze ich ein Zimmer gewerblich (um Klienten zu empfangen). Daran angeschlossen Flur, Küche und Badezimmer (einer ehemals eigenständigen Wohnung). Muss nur das Zimmer oder auch der Rest als "Nutzfläche" angegeben werden, oder nur das Zimmer als "Nutzfläche", die (ungenutzte) Küche und der Flur aber als "Wohnraum". Gehört das Badezimmer zu "Nutzfläche", weil Besucher es ab und an (theoretisch) benutzen?

    Ich bitte Sie um nützliche Fingerzeige und danke im Voraus.

    #2
    Räume ohne Heizung sind kein Wohnraum und fallen somit bei der Wohnfläche raus.
    Sie könnten allerdings ggf. als Nutzfläche anzugeben sein. Die Frage müsste aber jemand beantworten, der sich mit dem Bewertungsrecht von Niedersachsen auskennt (oder selber googeln).
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      Vielen Dank, Beamtenschweiß, für Ihre Antwort.
      Gegoogelt hatte ich natürlich schon vorher. Daraus habe ich für mich erstmal geschlossen, dass "Nutfläche" als Fläche im Sinne dieser Grundsteuer offenbar definiert sei, als Fläche, die in irgendeiner Weise Geld einbringt oder einem irgendwie "öffentlichem" Zweck dient. Also nicht einfach eine Fläche, die im Sinne der Alltagssprache für irgendwas (privates) "genutzt" wird. Auf "grundsteuer.de" steht:
      "Nutzflächen sind alle Gebäudeflächen die für betriebliche, öffentliche oder sonstige Zwecke genutzt werden UND (Hervorhebung von mir) weder als Wohnfläche noch als Zubehörraum einzustufen sind. Dazu zählen zum Beispiel
      • Verkaufsräume,
      • Büroräume oder
      • Werkstätten."
      Verstehe ich da etwas falsch?
      Daher kommt auch meine Unsicherheit wegen des Raumes, in dem ich Klienten empfange (also im Sinne eines Verkaufs- oder Büroraumes) und die diesem Raum vorgelagerten Räume "Flur", "Küche" und "Badezimmer". Der Raum für Klienten scheint mir aus Obrigem klar "Nutzfläche" zu sein. Nur was ist mit dem Flur zum dorthin Gelangen und dem Klo?
      Und wie, bitte, ist nun wieder "Zubehörraum" definiert??
      Für mich bleibt das alles total verwirrend und unklar. Ich fürchte fast, dass die Leute, die sich das alles ausgedacht haben, selbst nicht durchblicken. Nicht jedes Haus und jeder Mensch ist wie bei Familie "Mustermann", von der die immer ausgehen!!
      Gibt es eine Quelle, in der das alles unmissverständlich und in klarer Sprache definiert ist?

      Mit besten Grüßen aus Niedersachsen und der Hoffnung auf weitere Aufklärung, bitte
      Herr D.

      Kommentar


        #4
        Da Niedersachsen sein eigenes Grundsteuergesetz erlassen hat, ist eine Recherche auf grundsteuer.de nicht unbedingt zielführend.

        Dort wird nämlich vorrangig Bundesrecht erläutert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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