Sehr geehrte Damen und Herren,
Teile meines Wohnhauses im Obergeschoß sind seit Jahrzehnten nicht mehr bewohnt, weil nicht an den Wänden und nicht an der Decke zum Dachboden wärmeisoliert, ohne Heizung oder Ofen und mit Fenstern aus den 30er bis 60er Jahren, die nicht mehr ordentlich schließen. In den vergangenen Tagen ist die Temperatur dort nahe dem Gefrierpunkt gewesen. Ich kann die Räume daher also nicht sinnvoll als Wohnraum nutzen, nicht vermieten, nicht Flüchtligen zur Verfügung stellen - höchstens als Abstellkammern nutzen. Zwei dieser Räume waren bis Anfang der 90er mit elektrischen "Nachtspeicheröfen" geheizt. Diese sind (soweit die schweren Dinger noch da stehen) aber vom Stromanschluss abgeklemmt.
Kann ich in Schwierigkeiten kommen, wenn ich die jetzt bei der Grundsteuererklärung nicht als Wohnraum mitrechne? (Bislang habe ich in allen Formularen 145 qm Fläche angegeben - jetzt, da ich mit höheren Grundsteuerforderungen rechnen muss, überdenke ich dies erstmals, da die tatsächlich nutzbare Wohnfläche ganz erheblich kleiner ist.
Im einem Erdgeschoß mit eigener Haustür nutze ich ein Zimmer gewerblich (um Klienten zu empfangen). Daran angeschlossen Flur, Küche und Badezimmer (einer ehemals eigenständigen Wohnung). Muss nur das Zimmer oder auch der Rest als "Nutzfläche" angegeben werden, oder nur das Zimmer als "Nutzfläche", die (ungenutzte) Küche und der Flur aber als "Wohnraum". Gehört das Badezimmer zu "Nutzfläche", weil Besucher es ab und an (theoretisch) benutzen?
Ich bitte Sie um nützliche Fingerzeige und danke im Voraus.
Teile meines Wohnhauses im Obergeschoß sind seit Jahrzehnten nicht mehr bewohnt, weil nicht an den Wänden und nicht an der Decke zum Dachboden wärmeisoliert, ohne Heizung oder Ofen und mit Fenstern aus den 30er bis 60er Jahren, die nicht mehr ordentlich schließen. In den vergangenen Tagen ist die Temperatur dort nahe dem Gefrierpunkt gewesen. Ich kann die Räume daher also nicht sinnvoll als Wohnraum nutzen, nicht vermieten, nicht Flüchtligen zur Verfügung stellen - höchstens als Abstellkammern nutzen. Zwei dieser Räume waren bis Anfang der 90er mit elektrischen "Nachtspeicheröfen" geheizt. Diese sind (soweit die schweren Dinger noch da stehen) aber vom Stromanschluss abgeklemmt.
Kann ich in Schwierigkeiten kommen, wenn ich die jetzt bei der Grundsteuererklärung nicht als Wohnraum mitrechne? (Bislang habe ich in allen Formularen 145 qm Fläche angegeben - jetzt, da ich mit höheren Grundsteuerforderungen rechnen muss, überdenke ich dies erstmals, da die tatsächlich nutzbare Wohnfläche ganz erheblich kleiner ist.
Im einem Erdgeschoß mit eigener Haustür nutze ich ein Zimmer gewerblich (um Klienten zu empfangen). Daran angeschlossen Flur, Küche und Badezimmer (einer ehemals eigenständigen Wohnung). Muss nur das Zimmer oder auch der Rest als "Nutzfläche" angegeben werden, oder nur das Zimmer als "Nutzfläche", die (ungenutzte) Küche und der Flur aber als "Wohnraum". Gehört das Badezimmer zu "Nutzfläche", weil Besucher es ab und an (theoretisch) benutzen?
Ich bitte Sie um nützliche Fingerzeige und danke im Voraus.
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