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Garage zu klein für Auto- Grundsteuer NRW

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    Garage zu klein für Auto- Grundsteuer NRW

    Hallo, zu meine n Einfamilienhaus gehört ein Gebäude welches vor Jahrzenten mal Garage genutzt wurde. Es ist wird aber siet Ewigkeiten nur noch als Abstellraum genutzt da kein modernes/normales auto hinein passt. Muss das trotzdem als Garage angegeben werden? Danke im Voraus. Gruß Frank

    #2
    Abstellräume außerhalb der Wohnung rechnen nicht zur Wohnfläche, würden also in der Erklärung nicht auftauchen.

    Ich weiß nicht, wie groß die ehemalige Garage wirklich ist, insoweit ist aus der Ferne nicht sehr gut zu beurteilen,

    ob man beim Finanzamt damit problemlos durchkommt.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielleicht reicht es ja für zwei Motorräder
      Garage impliziert nicht zwangsläufig Auto

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        #4
        Vielleicht reicht es ja für zwei Motorräder
        Garage impliziert nicht zwangsläufig Auto
        Das ist richtig ! Wenn aber die tatsächliche Nutzung Abstellraum ist, warum soll es dann als Garage erklären ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Mmh, dazu hätte ich auch mal eine Frage: ursprünglich wurde hier ja mal eine Garage genehmigt und gebaut. Irgendwann ist sie zu klein oder man nutzt sie eigentlich anders. Kann man die Garage dann einfach umwidmen? Auch wenn ich z.B. bei einer Doppelgarage vielleicht nur einen Stellplatz nutze? Kann also meine (willkürlich festgelegte) tatsächliche Nutzung eine Reduzierung meiner Grundsteuer erwirken? Oder muss ein Grundstückseigentümer nicht das zugrund legen, was in der Baugenehmigung geschrieben steht und ursprünglich auch gebaut wurde? Ich jedenfalls bin bisher immer so vorgegangen. Ich bin mal sehr gespannt auf eure Reaktionen. ;-)
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
            ....Ich bin mal sehr gespannt auf eure Reaktionen. ;-)
            Hallo HundKatzeMaus,
            warum in solchen Fällen nicht mal die Grundsteuerabteilung des zuständigen Finanzamtes kontaktieren -> die müssen schlussendlich die Erklärungen bearbeiten.
            Mit den Hinweisen aus dem Anwenderforum, kannst du ja nicht verbindlich gegenüber dem Finanzamt argumentieren.

            Tschüß

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              #7
              Ich habe unsere 3 Garagenstellplätze als solche erklärt, obwohl am Bewertungsstichtag nur 2 Stellplätze wirklich als Garagen genutzt wurden.

              Das ist mir in Bayern allerdings auch leicht gefallen, weil hier eine Freigrenze von 50 m² gilt, die wir nicht überschritten haben. Nach Bundesrecht

              fließt jeder Garagenstellplatz mit 35,00 € Nettokaltmiete monatlich in die Bewertung ein. Trotzdem würden wir mit Bundesrecht bewertungsrechtlich

              bei unserem EFH deutlich besser wegkommen als mit dem bayerischen Flächenmodell.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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