Guten Tag,
habe das Forum bereits weitestgehend durchforstet, jedoch keine zufriedenstellende Antwort bzw. Thema gefunden (glaube ich zumindest...)
Folgender Sachverhalt:
Ich besitze ein Grundstück (Flurstück 92/9) in Niedersachsen. Das Grundstück ist 708m2 groß. Auf diesem Grundstück habe ich ein Doppelhaus gebaut mit insgesamt 2 Wohneinheiten (Hausnummer 7 in Eigennutzung und Hausnummer 7a in Vermietung). Ich bin Eigentümer von beiden Wohneinheiten. Für beide Wohnungen habe ich ein Schreiben des FA mit jeweiligem Aktenzeichen erhalten zur Erstellung der Grundsteuererklärung. Eine Teilung des Grundstückes besteht nicht.
Folgende Frage ergibt sich:
1. "Gemarkung / Flurstück des Grundvermögens":
Zeile 4 - Fläche: Hier wird sicherlich die gesamte Grundstücksfläche von 708m2 eingetragen. Muss ich diese 708m2 sowohl bei der einen wie auch bei der anderen Grundsteuererklärung eingeben? Oder wird hier bereits jeweils die Hälfte festgeschrieben (354m2 und 354m2?).
Zeile 6 - Zähler/Nenner: Muss ich 1/1 sowohl bei Hausnummer 7 als auch bei Hausnummer 7a eintragen? Oder wird hier jeweils 1/2 eingetragen da Das Doppelhaus mittig auf dem Grundstück steht und somit 50% zur Mietseite und 50% zu meiner eigens genutzten Wohnung zufällt?
2. "Gebäude / Gebäudeteil":
Zeile 20 - Bezeichnung: Es wird nach einer aussagekräftigen Bezeichnung gefragt. Wäre in meinem Fall "Doppelhaushälfte" die korrekte Bezeichnung?
Zeile 20 - Wohnfläche: Hier wird sicherlich die Wohnfläche zur jeweiligen aktenzeichenkundigen Wohnung gemeint sein?
Ich hoffe die Fragen halbwegs verständlich gestellt zu haben und bedanke mich bereits jetzt für eine baldige Hilfe.
Freundliche Grüße
Daniel
habe das Forum bereits weitestgehend durchforstet, jedoch keine zufriedenstellende Antwort bzw. Thema gefunden (glaube ich zumindest...)
Folgender Sachverhalt:
Ich besitze ein Grundstück (Flurstück 92/9) in Niedersachsen. Das Grundstück ist 708m2 groß. Auf diesem Grundstück habe ich ein Doppelhaus gebaut mit insgesamt 2 Wohneinheiten (Hausnummer 7 in Eigennutzung und Hausnummer 7a in Vermietung). Ich bin Eigentümer von beiden Wohneinheiten. Für beide Wohnungen habe ich ein Schreiben des FA mit jeweiligem Aktenzeichen erhalten zur Erstellung der Grundsteuererklärung. Eine Teilung des Grundstückes besteht nicht.
Folgende Frage ergibt sich:
1. "Gemarkung / Flurstück des Grundvermögens":
Zeile 4 - Fläche: Hier wird sicherlich die gesamte Grundstücksfläche von 708m2 eingetragen. Muss ich diese 708m2 sowohl bei der einen wie auch bei der anderen Grundsteuererklärung eingeben? Oder wird hier bereits jeweils die Hälfte festgeschrieben (354m2 und 354m2?).
Zeile 6 - Zähler/Nenner: Muss ich 1/1 sowohl bei Hausnummer 7 als auch bei Hausnummer 7a eintragen? Oder wird hier jeweils 1/2 eingetragen da Das Doppelhaus mittig auf dem Grundstück steht und somit 50% zur Mietseite und 50% zu meiner eigens genutzten Wohnung zufällt?
2. "Gebäude / Gebäudeteil":
Zeile 20 - Bezeichnung: Es wird nach einer aussagekräftigen Bezeichnung gefragt. Wäre in meinem Fall "Doppelhaushälfte" die korrekte Bezeichnung?
Zeile 20 - Wohnfläche: Hier wird sicherlich die Wohnfläche zur jeweiligen aktenzeichenkundigen Wohnung gemeint sein?
Ich hoffe die Fragen halbwegs verständlich gestellt zu haben und bedanke mich bereits jetzt für eine baldige Hilfe.
Freundliche Grüße
Daniel
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