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    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ja natürlich muss man die Vorsteuern auch in der Jahreserklärung angeben. Laut deinen beiden Voranmeldungen waren das 7.486,00 €.

    Die führen zu einem hohen negativen Vorauszahlungssoll. Ich weiß ja nicht, was das Finanzamt mit der doppelten Geltendmachung

    der Vorsteuer gemacht hat.
    Achso jetzt verstehe ich das Problem ich habe das bei der Voranmeldung 2x angegeben und hätte es aber nur 1x machen dürfen.Also ich habe den Betrag aber nur einmal erhalten.Wie sollte ich den jetzt vorgehen?

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      #17
      Zitat von Boiler Beitrag anzeigen
      Wie sollte ich den jetzt vorgehen?
      Du musst in der Jahreserklärung das Vorauszahlungssoll eintragen. Das ist die Summe aller Vorauszahlungen. Vorauszahlung ist das, was für einen bestimmten Zeitraum letztmalig festgesetzt wurde. Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung steht einer Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Wenn das Finanzamt für einen Zeitraum eine Festsetzung durchgeführt hat, dann ist damit die vorher abgegebene Voranmeldung hinfällig geworden.

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        #18
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

        Du musst in der Jahreserklärung das Vorauszahlungssoll eintragen. Das ist die Summe aller Vorauszahlungen. Vorauszahlung ist das, was für einen bestimmten Zeitraum letztmalig festgesetzt wurde. Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung steht einer Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Wenn das Finanzamt für einen Zeitraum eine Festsetzung durchgeführt hat, dann ist damit die vorher abgegebene Voranmeldung hinfällig geworden.
        Das heisst dann doch eigentlich das ich die 34,20 nur bei Vorrauszahlung eintragen muss oder?Ich blicke da überhaupt nicht mehr durch sorry

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          #19
          Zitat von Boiler Beitrag anzeigen
          Das heisst dann doch eigentlich das ich die 34,20 nur bei Vorrauszahlung eintragen muss oder?
          Das glaub ich Dir jetzt nicht, dass die Vorsteuern bis jetzt überhaupt nicht berücksichtigt worden sind!

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            #20
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

            Das glaub ich Dir jetzt nicht, dass die Vorsteuern bis jetzt überhaupt nicht berücksichtigt worden sind!
            Also für das Jahr 2021 haben wir an das FA nichts bezahlt

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              #21
              Also für das Jahr 2021 haben wir an das FA nichts bezahlt
              Aber doch etwas bekommen !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Aber doch etwas bekommen !
                Ja klar die Mwst vom Kauf.Ich weiss jetzt trotzdem nicht was ich da eintragen muss kannst du mir das nicht einfach sagen.

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                  #23
                  Wie gesagt, Addiere alle Voranmeldungen. Wenn es für einen Zeitraum eine spätere Festsetzung durch das Finanzamt gibt, dann nimm stattdessen diese.

                  Wenn Du eine genaue Zahl haben möchtest dann müsstest Du uns ja alle Unterlagen vorlegen!

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                    #24
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Wie gesagt, Addiere alle Voranmeldungen. Wenn es für einen Zeitraum eine spätere Festsetzung durch das Finanzamt gibt, dann nimm stattdessen diese.

                    Wenn Du eine genaue Zahl haben möchtest dann müsstest Du uns ja alle Unterlagen vorlegen!
                    Die beiden Anmeldungen die ich gemacht habe sind online da die Anlage erst Sep. in Betrieb genommen wurde.

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                      #25
                      Aber Du sagst Du hast die Vorsteuer nur einmal gekriegt. Dann musst Du ja einen Bescheid vom Finanzamt bekommen haben.

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                        #26
                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                        Aber Du sagst Du hast die Vorsteuer nur einmal gekriegt. Dann musst Du ja einen Bescheid vom Finanzamt bekommen haben.
                        So ich habe jetzt mal alles durchgeschaut vom FA habe ich keine Post wegen der Erstattung bekommen. Ich hatte nur Post bekommen, weil ich für September und Oktober die Anmeldung Monatlich gemacht hatte.Diese sollte ich dann aber Viertel Jährlich machen deswegen habe ich bestimmt auch 2x die MwSt. (September 58€ und 4.Quartal 180€) eingetragen gehabt. Wenn ich mir jetzt die Meldungen zur Vorauszahlung anschaue wo in der Zeile 81 180€ steht das wäre so gesehen meine ganzen Angaben für das Jahr 2021 zusammengerechnet.

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                          #27
                          Diese sollte ich dann aber Viertel Jährlich machen deswegen habe ich bestimmt auch 2x die MwSt. (September 58€ und 4.Quartal 180€) eingetragen gehabt.
                          Der September gehört ja auch zum 3. Quartal !

                          Du musst doch wissen, was dir das Finanzamt aufgrund der ersten Voranmeldung überwiesen hat.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Der September gehört ja auch zum 3. Quartal !

                            Du musst doch wissen, was dir das Finanzamt aufgrund der ersten Voranmeldung überwiesen hat.
                            Da habe ich die komplette MwST. erstattet bekommen

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                              #29
                              Da habe ich die komplette MwST. erstattet bekommen
                              Eigentlich müssen es 11,02 € weniger als als die 3.743,00 € gewesen sein. Im 4. Quartal müsstest du 34,20 € Umsatzsteuer entrichtet haben.

                              Ich komme zu einem Vorauszahlungsoll von - 3.697,78 €.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                Eigentlich müssen es 11,02 € weniger als als die 3.743,00 € gewesen sein. Im 4. Quartal müsstest du 34,20 € Umsatzsteuer entrichtet haben.

                                Ich komme zu einem Vorauszahlungsoll von - 3.697,78 €.
                                Du hast natürlich recht die 11,02€ wurden schon abgezogen wir hatten nur 3731,98€ bekommen das passt nach deiner rechnung genau!Die restlichen 34,20€ für das letzte Quartal hatte jedoch erst in 2022 überwiesen aber das tut dann nix zur sache oder?

                                Jetzt habe ich in Elster auch genau den Betrag -3.697,78 (das ist auch genau der Betrag den da FA zurück möchte) stehen wie du ihn ausgrechent hast.Vielen vielen dank das du dir die Zeit für mich Ahnungslosen genommen hast.Also wenn ich die Korrektur jetzt so abschicke wird die Forderung zurückgenommen oder?

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