Wie gesagt, Addiere alle Voranmeldungen. Wenn es für einen Zeitraum eine spätere Festsetzung durch das Finanzamt gibt, dann nimm stattdessen diese.
Wenn Du eine genaue Zahl haben möchtest dann müsstest Du uns ja alle Unterlagen vorlegen!
Umsatzsteuer 2021 Photovoltaik Regelbesteuerung
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Ja klar die Mwst vom Kauf.Ich weiss jetzt trotzdem nicht was ich da eintragen muss kannst du mir das nicht einfach sagen.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenAber doch etwas bekommen !
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Aber doch etwas bekommen !Also für das Jahr 2021 haben wir an das FA nichts bezahlt
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Also für das Jahr 2021 haben wir an das FA nichts bezahltZitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
Das glaub ich Dir jetzt nicht, dass die Vorsteuern bis jetzt überhaupt nicht berücksichtigt worden sind!
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Das glaub ich Dir jetzt nicht, dass die Vorsteuern bis jetzt überhaupt nicht berücksichtigt worden sind!Zitat von Boiler Beitrag anzeigenDas heisst dann doch eigentlich das ich die 34,20 nur bei Vorrauszahlung eintragen muss oder?
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Das heisst dann doch eigentlich das ich die 34,20 nur bei Vorrauszahlung eintragen muss oder?Ich blicke da überhaupt nicht mehr durch sorryZitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
Du musst in der Jahreserklärung das Vorauszahlungssoll eintragen. Das ist die Summe aller Vorauszahlungen. Vorauszahlung ist das, was für einen bestimmten Zeitraum letztmalig festgesetzt wurde. Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung steht einer Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Wenn das Finanzamt für einen Zeitraum eine Festsetzung durchgeführt hat, dann ist damit die vorher abgegebene Voranmeldung hinfällig geworden.
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Du musst in der Jahreserklärung das Vorauszahlungssoll eintragen. Das ist die Summe aller Vorauszahlungen. Vorauszahlung ist das, was für einen bestimmten Zeitraum letztmalig festgesetzt wurde. Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung steht einer Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Wenn das Finanzamt für einen Zeitraum eine Festsetzung durchgeführt hat, dann ist damit die vorher abgegebene Voranmeldung hinfällig geworden.Zitat von Boiler Beitrag anzeigenWie sollte ich den jetzt vorgehen?
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Achso jetzt verstehe ich das Problem ich habe das bei der Voranmeldung 2x angegeben und hätte es aber nur 1x machen dürfen.Also ich habe den Betrag aber nur einmal erhalten.Wie sollte ich den jetzt vorgehen?Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenJa natürlich muss man die Vorsteuern auch in der Jahreserklärung angeben. Laut deinen beiden Voranmeldungen waren das 7.486,00 €.
Die führen zu einem hohen negativen Vorauszahlungssoll. Ich weiß ja nicht, was das Finanzamt mit der doppelten Geltendmachung
der Vorsteuer gemacht hat.
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Ja natürlich muss man die Vorsteuern auch in der Jahreserklärung angeben. Laut deinen beiden Voranmeldungen waren das 7.486,00 €.Ich hatte gedacht die muss man trotzdem bei Zeile 122 eintragen
Die führen zu einem hohen negativen Vorauszahlungssoll. Ich weiß ja nicht, was das Finanzamt mit der doppelten Geltendmachung
der Vorsteuer gemacht hat.
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Ich hatte gedacht die muss man trotzdem bei Zeile 122 eintragen.Also bleibt Zeile 122 leer richtig?Also brauche ich bei Vorrauszahlung nur die 34,20 eintragen?Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWarum hast du denn die Vorsteuer zweimal geltend gemacht ?
Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten beziehungsweise festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen / Überschüsse aus dem
Voranmeldungsverfahren einschließlich der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung. Ob die Vorauszahlungen bereits entrichtet sind
oder ob das Finanzamt einen Überschuss bereits ausgezahlt hat, ist für das Vorauszahlungssoll ohne Bedeutung.
In den Fällen, in denen bereits eine Festsetzung der Umsatzsteuer für den Besteuerungszeitraum vorliegt, ist die bisher festgesetzte Umsatzsteuer
als Vorauszahlungssoll einzutragen.
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Nein, das ist nicht komisch! So heißt das Formular mindestens seit den 70ern! Es geht da vor allem um Umsatzsteuern. Auch wenn in Deinem Fall jetzt erstmal die Vorsteuern höher sind.Zitat von Boiler Beitrag anzeigenKomisch das es bei Elster Umsatzsteuer-Voranmeldung heisst.
Das Vorauszahlungssoll aus den beiden angehängten Voranmeldungen beträgt -7440,78. Du hast in der Jahreserklärung +45,22 eingetragen, das ist doch ein gewaltiger Unterschied!
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Warum hast du denn die Vorsteuer zweimal geltend gemacht ?Ich habe mal die beiden voranmeldungen mit reingeapackt.Muss ich beim Vorrauszahlungssoll noch den erhaltenen Betrag vom Finanzamt eintragen?
Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten beziehungsweise festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen / Überschüsse aus dem
Voranmeldungsverfahren einschließlich der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung. Ob die Vorauszahlungen bereits entrichtet sind
oder ob das Finanzamt einen Überschuss bereits ausgezahlt hat, ist für das Vorauszahlungssoll ohne Bedeutung.
In den Fällen, in denen bereits eine Festsetzung der Umsatzsteuer für den Besteuerungszeitraum vorliegt, ist die bisher festgesetzte Umsatzsteuer
als Vorauszahlungssoll einzutragen.
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Da hatte ich jetzt den Betrag eingegeben der für die Vorsteueranmeldung entrichtet wurde.Ich habe mal die beiden voranmeldungen mit reingeapackt.Muss ich beim Vorrauszahlungssoll noch den erhaltenen Betrag vom Finanzamt eintragen?Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas Vorauszahlungssoll kann nicht richtig sein. Dir wurde doch die Vorsteuer erstattet, das steht jedenfalls im Eröffnungsbeitrag.Angehängte Dateien
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Das Vorauszahlungssoll kann nicht richtig sein. Dir wurde doch die Vorsteuer erstattet, das steht jedenfalls im Eröffnungsbeitrag.
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Hi das sieht so aus.Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
Hallo Boiler,
das kommt darauf, wie die Zahl aussieht -> entweder du bekommst noch etwas wieder oder musst noch etwas zahlen.
Tschüß
Korrektur.jpg
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