Umsatzsteuer 2021 Photovoltaik Regelbesteuerung

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Wie gesagt, Addiere alle Voranmeldungen. Wenn es für einen Zeitraum eine spätere Festsetzung durch das Finanzamt gibt, dann nimm stattdessen diese.

    Wenn Du eine genaue Zahl haben möchtest dann müsstest Du uns ja alle Unterlagen vorlegen!

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  • Boiler
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Aber doch etwas bekommen !
    Ja klar die Mwst vom Kauf.Ich weiss jetzt trotzdem nicht was ich da eintragen muss kannst du mir das nicht einfach sagen.

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  • Charlie24
    antwortet
    Also für das Jahr 2021 haben wir an das FA nichts bezahlt
    Aber doch etwas bekommen !

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  • Boiler
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

    Das glaub ich Dir jetzt nicht, dass die Vorsteuern bis jetzt überhaupt nicht berücksichtigt worden sind!
    Also für das Jahr 2021 haben wir an das FA nichts bezahlt

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Boiler Beitrag anzeigen
    Das heisst dann doch eigentlich das ich die 34,20 nur bei Vorrauszahlung eintragen muss oder?
    Das glaub ich Dir jetzt nicht, dass die Vorsteuern bis jetzt überhaupt nicht berücksichtigt worden sind!

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  • Boiler
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

    Du musst in der Jahreserklärung das Vorauszahlungssoll eintragen. Das ist die Summe aller Vorauszahlungen. Vorauszahlung ist das, was für einen bestimmten Zeitraum letztmalig festgesetzt wurde. Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung steht einer Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Wenn das Finanzamt für einen Zeitraum eine Festsetzung durchgeführt hat, dann ist damit die vorher abgegebene Voranmeldung hinfällig geworden.
    Das heisst dann doch eigentlich das ich die 34,20 nur bei Vorrauszahlung eintragen muss oder?Ich blicke da überhaupt nicht mehr durch sorry

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Boiler Beitrag anzeigen
    Wie sollte ich den jetzt vorgehen?
    Du musst in der Jahreserklärung das Vorauszahlungssoll eintragen. Das ist die Summe aller Vorauszahlungen. Vorauszahlung ist das, was für einen bestimmten Zeitraum letztmalig festgesetzt wurde. Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung steht einer Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Wenn das Finanzamt für einen Zeitraum eine Festsetzung durchgeführt hat, dann ist damit die vorher abgegebene Voranmeldung hinfällig geworden.

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  • Boiler
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ja natürlich muss man die Vorsteuern auch in der Jahreserklärung angeben. Laut deinen beiden Voranmeldungen waren das 7.486,00 €.

    Die führen zu einem hohen negativen Vorauszahlungssoll. Ich weiß ja nicht, was das Finanzamt mit der doppelten Geltendmachung

    der Vorsteuer gemacht hat.
    Achso jetzt verstehe ich das Problem ich habe das bei der Voranmeldung 2x angegeben und hätte es aber nur 1x machen dürfen.Also ich habe den Betrag aber nur einmal erhalten.Wie sollte ich den jetzt vorgehen?

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich hatte gedacht die muss man trotzdem bei Zeile 122 eintragen
    Ja natürlich muss man die Vorsteuern auch in der Jahreserklärung angeben. Laut deinen beiden Voranmeldungen waren das 7.486,00 €.

    Die führen zu einem hohen negativen Vorauszahlungssoll. Ich weiß ja nicht, was das Finanzamt mit der doppelten Geltendmachung

    der Vorsteuer gemacht hat.

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  • Boiler
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Warum hast du denn die Vorsteuer zweimal geltend gemacht ?

    Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten beziehungsweise festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen / Überschüsse aus dem
    Voranmeldungsverfahren einschließlich der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung. Ob die Vorauszahlungen bereits entrichtet sind
    oder ob das Finanzamt einen Überschuss bereits ausgezahlt hat, ist für das Vorauszahlungssoll ohne Bedeutung.
    In den Fällen, in denen bereits eine Festsetzung der Umsatzsteuer für den Besteuerungszeitraum vorliegt, ist die bisher festgesetzte Umsatzsteuer
    als Vorauszahlungssoll einzutragen.
    Ich hatte gedacht die muss man trotzdem bei Zeile 122 eintragen.Also bleibt Zeile 122 leer richtig?Also brauche ich bei Vorrauszahlung nur die 34,20 eintragen?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Boiler Beitrag anzeigen
    Komisch das es bei Elster Umsatzsteuer-Voranmeldung heisst.
    Nein, das ist nicht komisch! So heißt das Formular mindestens seit den 70ern! Es geht da vor allem um Umsatzsteuern. Auch wenn in Deinem Fall jetzt erstmal die Vorsteuern höher sind.

    Das Vorauszahlungssoll aus den beiden angehängten Voranmeldungen beträgt -7440,78. Du hast in der Jahreserklärung +45,22 eingetragen, das ist doch ein gewaltiger Unterschied!

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich habe mal die beiden voranmeldungen mit reingeapackt.Muss ich beim Vorrauszahlungssoll noch den erhaltenen Betrag vom Finanzamt eintragen?
    Warum hast du denn die Vorsteuer zweimal geltend gemacht ?

    Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten beziehungsweise festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen / Überschüsse aus dem
    Voranmeldungsverfahren einschließlich der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung. Ob die Vorauszahlungen bereits entrichtet sind
    oder ob das Finanzamt einen Überschuss bereits ausgezahlt hat, ist für das Vorauszahlungssoll ohne Bedeutung.
    In den Fällen, in denen bereits eine Festsetzung der Umsatzsteuer für den Besteuerungszeitraum vorliegt, ist die bisher festgesetzte Umsatzsteuer
    als Vorauszahlungssoll einzutragen.

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  • Boiler
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das Vorauszahlungssoll kann nicht richtig sein. Dir wurde doch die Vorsteuer erstattet, das steht jedenfalls im Eröffnungsbeitrag.
    Da hatte ich jetzt den Betrag eingegeben der für die Vorsteueranmeldung entrichtet wurde.Ich habe mal die beiden voranmeldungen mit reingeapackt.Muss ich beim Vorrauszahlungssoll noch den erhaltenen Betrag vom Finanzamt eintragen?
    Angehängte Dateien

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  • Charlie24
    antwortet
    Das Vorauszahlungssoll kann nicht richtig sein. Dir wurde doch die Vorsteuer erstattet, das steht jedenfalls im Eröffnungsbeitrag.

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  • Boiler
    antwortet
    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

    Hallo Boiler,

    das kommt darauf, wie die Zahl aussieht -> entweder du bekommst noch etwas wieder oder musst noch etwas zahlen.

    Tschüß
    Hi das sieht so aus.

    Korrektur.jpg

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