Hallo ins Forum,
ich bin angestellter Architekt und zahle statt in die deutsche Rentenversicherung in das Versorgungswerk der Architektenkammer ein.
Nun kann ich bis Ende des Jahre selbständig einen zusätzliches Betrag überweisen und meine Rente zu verbessern. Dies möchte ich noch gerne für 2022 machen.
Gibt es da eine Ober- oder untergrenze die nicht berücksichtig wird bei der Steuererklärung?
Wo genau trage ich dann nächstes Jahr diese einmalige Summe ein?
Und darf ich diese Summe zu 100% eintragen?
Bis jetzt habe ich diese Einmalzahlung nie vorgenommen und möchte keine Fehler machen. Ich gehe davon aus das diese Summe nicht auf dem Lohnzettel meines Arbeitgeber stehen wird.
Vielen Dank für die Hilfe.
ich bin angestellter Architekt und zahle statt in die deutsche Rentenversicherung in das Versorgungswerk der Architektenkammer ein.
Nun kann ich bis Ende des Jahre selbständig einen zusätzliches Betrag überweisen und meine Rente zu verbessern. Dies möchte ich noch gerne für 2022 machen.
Gibt es da eine Ober- oder untergrenze die nicht berücksichtig wird bei der Steuererklärung?
Wo genau trage ich dann nächstes Jahr diese einmalige Summe ein?
Und darf ich diese Summe zu 100% eintragen?
Bis jetzt habe ich diese Einmalzahlung nie vorgenommen und möchte keine Fehler machen. Ich gehe davon aus das diese Summe nicht auf dem Lohnzettel meines Arbeitgeber stehen wird.
Vielen Dank für die Hilfe.
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