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Einmal-Zusatzzahlung an Versorgungswerk Architektenkammer

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    Einmal-Zusatzzahlung an Versorgungswerk Architektenkammer

    Hallo ins Forum,

    ich bin angestellter Architekt und zahle statt in die deutsche Rentenversicherung in das Versorgungswerk der Architektenkammer ein.
    Nun kann ich bis Ende des Jahre selbständig einen zusätzliches Betrag überweisen und meine Rente zu verbessern. Dies möchte ich noch gerne für 2022 machen.

    Gibt es da eine Ober- oder untergrenze die nicht berücksichtig wird bei der Steuererklärung?
    Wo genau trage ich dann nächstes Jahr diese einmalige Summe ein?
    Und darf ich diese Summe zu 100% eintragen?

    Bis jetzt habe ich diese Einmalzahlung nie vorgenommen und möchte keine Fehler machen. Ich gehe davon aus das diese Summe nicht auf dem Lohnzettel meines Arbeitgeber stehen wird.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    #2
    Gibt es da eine Ober- oder untergrenze die nicht berücksichtig wird bei der Steuererklärung?
    Es gibt eine Obergrenze, die liegt aber irgendwo bei 24.000 € (AG- und AN-Anteil zusammen plus dein Zusatzbeitrag)

    Wo genau trage ich dann nächstes Jahr diese einmalige Summe ein?
    Wenn sich an den Formularen nichts ändert, muss das in der Zeile 5 der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt werden.

    Und darf ich diese Summe zu 100% eintragen?
    Ja, das musst du sogar, sie wird aber für 2022 noch nicht zu 100% berücksichtigt, das erfolgt erst ab 2023.

    2022 werden nur 94% steuerlich anerkannt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank!

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