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Einkünfte als Arbeitnehmer Lichtenstein, Wohnsitz Deutschland

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    Einkünfte als Arbeitnehmer Lichtenstein, Wohnsitz Deutschland

    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage.

    Steuerpflichtiger hat Wohnsitz in Deutschland, unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Angestellt in Liechtenstein und bezieht dort Gehalt.
    Wie erfasse ich das in die verschiedenen Anlagen?
    Bruttoarbeitslohn in Anlage N-AUS erfassen? Und was kommt in Anlage N? Ich habe nur die Lohnbescheinigung von den Arbeitgeber aus Liechtenstein.
    Hat da jemand zufällig ein Muster?

    Vielen Dank!

    #2
    Was da reinkommt, musst Du zunächst anhand des Doppelbesteuerungsabkommens mit Lichtenstein prüfen. Das sagt Dir Dein steuerlicher Berater notfalls. Nach den Art. 14-20 gibt es genug Variationen, welches Land das Besteuerungsrecht inwieweit hat und ob / inwieweit Einkünfte in Deutschland steuerfrei mit Progressionsvorbehalt, steuerpflichtig und / oder steuerpflichtig mit Anrechnung der ausländischen Steuer sind.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Danke, das ist mir soweit klar. Unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Anrechnung der in Liechtenstein bezahlten Lohnsteuer. Doch wie und wo gebe ich das in die Anlagen N und N-Aus ein?

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        #4
        Wenn da wirklich das Anrechnungsverfahren zum Tragen käme, was zwar möglich sein kann, aber eher ein unwahrscheinlicher exotischer Ausnahmefall wäre, dann lies doch mal die Anleitung zur Anleitung N-AUS:

        Steueranrechnung bei ausländischem Arbeitslohn:

        Sofern die Tätigkeit in einem Staat ohne DBA erfolgt oder ausnahmsweise das DBA eine Steueranrechnung vorsieht (z. B. Leiharbeitnehmer nach dem DBA mit Frankreich), sind die Angaben zum ausländischen Arbeitslohn, zu den entsprechenden Werbungskosten in der Anlage N und der im Ausland gezahlten und um einen Ermäßigungsanspruch gekürzten Steuer in der Anlage AUS (Zeile 12) vorzunehmen. Reichen Sie bitte Nachweise über die im Ausland gezahlten Steuern ein.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          Wie wäre denn der Normalfall lt. DBA?
          Nochmals zum Fall: Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland, angestellt in Liechtenstein, Gehalt in CHF, größtenteils aus Homeoffice in Deutschland gearbeitet und etwa 50 Tage vor Ort in Liechtenstein bei meinem Arbeitgeber.
          Das muss doch Standard sein. Kann mir nicht vorstellen, dass das ein Exotenfall ist.

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            #6
            Du hast mich falsch verstanden: Der von Dir geschilderte Sachverhalt mag der Standardfall sein, nicht aber, dass die lichtensteinische Steuer auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird (= Anrechnungsverfahren). Standardfall ist normalerweise das Freistellungsverfahren (= die lichtensteinische Steuer interessiert in Deutschland nicht, die auf die Tätigkeit in Lichtenstein entfallenden Arbeitslohnteile sind in Deutschland steuerfrei mit Progressionsvorbehalt).

            Nochmal: Das ist kein Steuerrechtsforum, sondern ein Elsterforum. Kläre die steuerliche Behandlung anhand des DBA -ggf. in Verbindung mit coronabedingten Absprachen zwischen Deutschland und Lichtenstein- mit Deinem steuerlichen Berater, damit Du weißt, wie das steuerlich zu behandeln ist.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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