Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Bayern: Garten mit Obstbäumen

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Bayern: Garten mit Obstbäumen

    Hallo zusammen,

    ich hätte folgende Frage zur Grundsteuer in Bayern:

    Wir haben ein Grundstück mit einer
    - amtlichen Fläche von 1.832 m²
    - einem Flurstückszähler
    - keinem Flurstücksnenner und einer
    - tatsächlichen Nutzung von 1.832 m² Wohnbaufläche
    laut dem BayernAtlas. Zudem haben wir nur ein Aktenzeichen erhalten.

    Auf dem Grundstück befindet sich ein älteres bewohntes Zweifamilienhaus (Baujahr 1960). Der Garten, der sich hinterhalb des Hauses befindet ist nicht bebaubar, da es keine Zufahrt gibt. Zudem ist der Garten überwiegend mit Obstbäumen bepflanzt (ca. 1.000 m²).
    Aus den damaligen Plänen von 1960 ist ersichtlich, dass es sich um ein Nebenerwerbsgrundstück handelt.

    Wie kann nun der Garten in der Grundsteuer angegeben werden? Zählt alles zur Grundsteuer B oder ist eine Angabe des Gartens in Grundsteuer A möglich, um die Grundsteuer geringer zu halten?

    Ich freue mich über eine kurze Rückmeldung.

    Viele Grüße
    edi-mike

    #2
    Da offensichtlich alles zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehört, ist das auch so zu erklären. Ich habe in Bayern ein Zweifamilienhaus

    mit einer Flurstücksfläche von über 1.900 m² erklären müssen, da ist der rückwärtige Teil auch nicht bebaubar.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ok vielen Dank für die schnelle Rückmeldung :-)
      Dann muss quasi die gesamte Fläche in Grundsteuer B eingegeben werden. Schade, denn dadurch erhöht sich meine neue Grundsteuer fast um das Dreifache :-(

      Kommentar


        #4
        Schade, denn dadurch erhöht sich meine neue Grundsteuer fast um das Dreifache :-(
        Dass sich der Grundsteuermessbetrag verdreifacht, habe ich in meinem Fall auch bemerkt. Ob sich die Grundsteuer ebenfalls

        verdreifacht, weiß man erst nach Festlegung der neuen Hebesätze, also nicht vor 2024
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X