Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage zur Grundsteuer in Bayern:
Wir haben ein Grundstück mit einer
- amtlichen Fläche von 1.832 m²
- einem Flurstückszähler
- keinem Flurstücksnenner und einer
- tatsächlichen Nutzung von 1.832 m² Wohnbaufläche
laut dem BayernAtlas. Zudem haben wir nur ein Aktenzeichen erhalten.
Auf dem Grundstück befindet sich ein älteres bewohntes Zweifamilienhaus (Baujahr 1960). Der Garten, der sich hinterhalb des Hauses befindet ist nicht bebaubar, da es keine Zufahrt gibt. Zudem ist der Garten überwiegend mit Obstbäumen bepflanzt (ca. 1.000 m²).
Aus den damaligen Plänen von 1960 ist ersichtlich, dass es sich um ein Nebenerwerbsgrundstück handelt.
Wie kann nun der Garten in der Grundsteuer angegeben werden? Zählt alles zur Grundsteuer B oder ist eine Angabe des Gartens in Grundsteuer A möglich, um die Grundsteuer geringer zu halten?
Ich freue mich über eine kurze Rückmeldung.
Viele Grüße
edi-mike
ich hätte folgende Frage zur Grundsteuer in Bayern:
Wir haben ein Grundstück mit einer
- amtlichen Fläche von 1.832 m²
- einem Flurstückszähler
- keinem Flurstücksnenner und einer
- tatsächlichen Nutzung von 1.832 m² Wohnbaufläche
laut dem BayernAtlas. Zudem haben wir nur ein Aktenzeichen erhalten.
Auf dem Grundstück befindet sich ein älteres bewohntes Zweifamilienhaus (Baujahr 1960). Der Garten, der sich hinterhalb des Hauses befindet ist nicht bebaubar, da es keine Zufahrt gibt. Zudem ist der Garten überwiegend mit Obstbäumen bepflanzt (ca. 1.000 m²).
Aus den damaligen Plänen von 1960 ist ersichtlich, dass es sich um ein Nebenerwerbsgrundstück handelt.
Wie kann nun der Garten in der Grundsteuer angegeben werden? Zählt alles zur Grundsteuer B oder ist eine Angabe des Gartens in Grundsteuer A möglich, um die Grundsteuer geringer zu halten?
Ich freue mich über eine kurze Rückmeldung.
Viele Grüße
edi-mike
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