Guten Tag,
dies ist mein erster Beitrag - ich hoffe etwaige Fehler oder blöde Fragen sind zu verzeihen.
Ich habe dieses Jahr mit meiner Geschäftspartnerin eine GbR gegründet mit dem Ziel der Beratung für IT Projekte - freiberuflich & als Kleinunternehmer. Bisher habe ich MeinElster nur als Privatperson genutzt.
Nun möchte ich den Jahresabschluss der GbR für 2022 vorbereiten.
Entgegen dem Gesellschaftervertrag soll der Gewinn nicht nach Köpfen sondern komplett auf Gesellschafter entfallen. Ich habe daher folgende Fragen
1. In welcher Form teile ich dem Finanzamt mit, dass der Gewinn komplett auf einen Gesellschafter entfällt. Geht das über die Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B). Wenn ja, muss dies durch beide Gesellschafter erfolgen?
2. Müssen beide Gesellschafter die EÜR in MeinElster angeben? Auch wenn einer nicht am Gewinn beteiligt ist? Das erfolgt vermutlich über Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)?
3. Die Versteuerung des Gewinns erfolgt für den entsprechenden Gesellschafter über seine Einkommenssteuererklärung in Anlage S – korrekt? Muss der Gesellschafter ohne Gewinn ebenfalls etwas angeben?
4. Ab wann kann die Steuer & alles erledigt werden?
Vielen Dank und viele Grüße
Tom
dies ist mein erster Beitrag - ich hoffe etwaige Fehler oder blöde Fragen sind zu verzeihen.
Ich habe dieses Jahr mit meiner Geschäftspartnerin eine GbR gegründet mit dem Ziel der Beratung für IT Projekte - freiberuflich & als Kleinunternehmer. Bisher habe ich MeinElster nur als Privatperson genutzt.
Nun möchte ich den Jahresabschluss der GbR für 2022 vorbereiten.
Entgegen dem Gesellschaftervertrag soll der Gewinn nicht nach Köpfen sondern komplett auf Gesellschafter entfallen. Ich habe daher folgende Fragen
1. In welcher Form teile ich dem Finanzamt mit, dass der Gewinn komplett auf einen Gesellschafter entfällt. Geht das über die Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B). Wenn ja, muss dies durch beide Gesellschafter erfolgen?
2. Müssen beide Gesellschafter die EÜR in MeinElster angeben? Auch wenn einer nicht am Gewinn beteiligt ist? Das erfolgt vermutlich über Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)?
3. Die Versteuerung des Gewinns erfolgt für den entsprechenden Gesellschafter über seine Einkommenssteuererklärung in Anlage S – korrekt? Muss der Gesellschafter ohne Gewinn ebenfalls etwas angeben?
4. Ab wann kann die Steuer & alles erledigt werden?
Vielen Dank und viele Grüße
Tom
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