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GbR - Jahresabschluss, Feststellung, EÜR

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    GbR - Jahresabschluss, Feststellung, EÜR

    Guten Tag,

    dies ist mein erster Beitrag - ich hoffe etwaige Fehler oder blöde Fragen sind zu verzeihen.

    Ich habe dieses Jahr mit meiner Geschäftspartnerin eine GbR gegründet mit dem Ziel der Beratung für IT Projekte - freiberuflich & als Kleinunternehmer. Bisher habe ich MeinElster nur als Privatperson genutzt.

    Nun möchte ich den Jahresabschluss der GbR für 2022 vorbereiten.

    Entgegen dem Gesellschaftervertrag soll der Gewinn nicht nach Köpfen sondern komplett auf Gesellschafter entfallen. Ich habe daher folgende Fragen

    1. In welcher Form teile ich dem Finanzamt mit, dass der Gewinn komplett auf einen Gesellschafter entfällt. Geht das über die Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B). Wenn ja, muss dies durch beide Gesellschafter erfolgen?

    2. Müssen beide Gesellschafter die EÜR in MeinElster angeben? Auch wenn einer nicht am Gewinn beteiligt ist? Das erfolgt vermutlich über Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)?

    3. Die Versteuerung des Gewinns erfolgt für den entsprechenden Gesellschafter über seine Einkommenssteuererklärung in Anlage S – korrekt? Muss der Gesellschafter ohne Gewinn ebenfalls etwas angeben?


    4. Ab wann kann die Steuer & alles erledigt werden?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Tom

    #2
    Wie die Formulare für 2022 aussehen werden weiß ich leider nicht. Sie werden wohl ab 1. Januar zur Verfügung stehen.
    Die EÜR ist von der Gesellschaft abzugeben, nicht von den Gesellschaftern.
    Ich würde als Beteiligter ohne Gewinnanteil eine Null als Gewinn erklären.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Tom123 Beitrag anzeigen
      ...
      4. Ab wann kann die Steuer & alles erledigt werden? .....
      Hallo Tom123,
      EÜR sollte ab 01.01.23 zur Verfügung stehen. Die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung wird wohl erst wieder ab Ende März 2023 bereitgestellt.
      So war es die letzten Jahre eigentlich immer.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        Die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung wird wohl erst wieder ab Ende März 2023 bereitgestellt.
        Angekündigt ist die Freischaltung für den 29.03.2023.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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