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    Erbengemeinschaft

    Ich tu mir damit schwer,
    als Erbe in einer Erbengemeinschaft hat es mich getroffen !!
    Daher meine Fragen:
    Im Anschreiben war kein "Nenner" beim Flurstück angegeben. Was muss ich da einsetzen?
    Muss ich auch die Steuernr. des zweiten Eigentümers eingeben? (erster Eigentümer verstorben und ich der Erbe)

    Hoffe mal es kann mir jemand weiterhelfen, Danke
    Herr K

    #2
    Im Anschreiben war kein "Nenner" beim Flurstück angegeben. Was muss ich da einsetzen?
    Viele Flurstücksnummern haben keinen Nenner, der bleibt dann einfach leer.

    Muss ich auch die Steuernr. des zweiten Eigentümers eingeben? (erster Eigentümer verstorben und ich der Erbe)
    Geht es wirklich um eine Erbengemeinschaft oder um eine Bruchteilsgemeinschaft, an der eine Erbengemeinschaft beteiligt ist ?

    Die Angabe der persönlichen Steuernummer von Beteiligten ist keine Pflichtangabe.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hab ich das jetzt richtig verstanden? Das war eine Erbengemeinschaft aus zwei Personen, und eine davon ist verstorben?

      Maßgeblich sind natürlich die Verhältnisse am 1. 1. 2022. Wenn Dir das Grundstück da allein gehört hat, dann bist Du keine Erbengemeinschaft.

      Welche Fehlermeldung gibt's denn, wenn Du keinen Nenner angibst?

      Kommentar


        #4
        Hallo,
        @ charlie24; im Anscheiben des Finazamtes heisst es Erbengemeinschaft Erben nach ........

        @L E Fant; laut Katasterauszug waren mein Vater (verst. 2006 und seine Schwägerin) als Besitzer des Grundstücks eingetragen. Ich selbst wußte bis vor etwa 2 Jahren nichts von dem Grundstück.
        Fehlermeldung im Hauptvordruck GW1, 3 Gemarkungen; Eintrag 1, Zeile 11 Kasten 18
        Zitat: Fehler innerhalb der Seite
        • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Beim Flurstück wurde der Nenner des Anteils des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, nicht angegeben. Der prozentuale Anteil der Gesamtfläche des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, ist als mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner anzugeben. Bitte ergänzen Sie die Angabe des Nenners für diesen Bruch.

        Kommentar


          #5
          In Zeile 11 von GW1 müssen natürlich Zähler und Nenner eingetragen werden, mit der Flurstücksnummer hat das ja nichts zu tun.

          Wenn es keine Eigentumswohnung ist, sind dort 1 und 1 richtig.

          Wenn bereits dein Vater und seine Schwägerin das Grundstück geerbt haben und du deinen Vater allein beerbt hast, bleibt es

          natürlich weiter eine Erbengemeinschaft mit 2 Beteiligten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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