Hallo, ich habe eine Frage zur Grundsteuererklärung in NRW. Meine Eltern haben 1984 ein Wohnhaus für drei Parteien mit öffentlichen Wohnungsbauförderungsmitteln gebaut. Muss ich das in der Grundsteuererklärung für dieses Haus angeben oder ist das nicht mehr wichtig zu erwähnen?
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuererklärung in NRW: öffentliche Wohnungsbauförderungsmittel
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Ohne das jetzt zu recherchieren, müsste das Thema längst erledigt sein. Du kannst doch in den Bewilligungsbescheiden von damals nachsehen.
Auswendig weiß ich nur, dass im steuerbegünstigten Wohnungsbau die Grundsteuer für 10 Jahre ermäßigt wurde. Wie es im öffentlich geförderten
Wohnungsbau damals geregelt war, habe ich nicht im Kopf.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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