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    Werbungskostenpauschalee

    Ich habe in der Steuererklärung Werbungskosten für mich und meine Frau angegeben.

    Jedoch werden meine Angaben nicht angerechnet.

    Im Einspruch schreibt die Sachbearbeiterin:
    Der Ansatz der Werbungskostenpauschale ist NUR auf die Einkünfte der Ehefrau zu beziehen!

    Ich habe folgende Werbungskosten angegeben:
    - 224 Arbeitstage x 13 km = 874€
    - 137 Tage mit 8 Stunden Auswärtstätigkeit = 1918€ (Nachweis Arbeitgeber)
    - 55€ Berufsverbände
    - 240€ Telefonkosten (Nachweis Arbeitgeber)
    - 16€ Kontoführungsgebühren
    - 110€ Büromaterial
    - 200€ Reinigung Berufskleidung

    ​​​​​​Ehefrau:
    - 224 Arbeitstage x 6 km = 404€
    - 12€ Berufsverbände
    - 110€ Büromaterial
    - 16€ Kontoführungsgebühren

    Aber das Finanzamt macht immer eine Pauschale für beide von 1000€ zusammen geltend!

    Habe ich jetzt einen Fehler übersehen oder ist die Berechnung nicht korrekt?


    #2
    Die 1.000 Euro kann es für Dich nicht geben, die gibt es nur, wenn die geltend gemachten Werbungskosten niedriger liegen.

    Aber mit Elster hat das nichts zu tun.

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      #3
      Meine Werbungskosten und die meiner Frau werden insgesamt auf 1000€ gerechnet, aber ich alleine habe schon über 3500€

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        #4
        Die Ehefrau erhält den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, weil sie nicht über 1.000,00 € Werbungskosten kommt.

        Was ist daran nicht zu verstehen ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Warum werde ich auch mit 1000€ berechnet?

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            #6
            Warum werde ich auch mit 1000€ berechnet?
            Das wissen wir nicht und wenn die Sachbearbeiterin schreibt:

            Der Ansatz der Werbungskostenpauschale ist NUR auf die Einkünfte der Ehefrau zu beziehen!
            dann glaube ich das auch nicht ! Wenn Pauschalen z. B. für Büromaterial nicht anerkannt werden, wäre das ganz normal, denn

            dafür gibt es keine Pauschalen. Auch die Reinigung von Berufskleidung wird erfahrungsgemäß nur bis 110,00 € pauschal akzeptiert.

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,

              Aber das Finanzamt macht immer eine Pauschale für beide von 1000€ zusammen geltend!
              So wie du es sagst kann es nicht sein.
              Jeder(!) bekommt entweder pauschal 1000 Euro, oder eben die realen Werbungskosten. Niemals werden Ehepaare zusammengefasst.

              Voraussetzung ist natürlich ein Einkommen in entsprechender Höhe. Bei den genannten Arbeitstagen gehe ich aber davon aus, dass das zutrifft.
              Und das es eine Zusammenveranlagung sein muss erklärt sich wohl auch von selbst.

              Was mir noch aufgefallen ist: Die Tage sind ziemlich unglaubwürdig (361). Aber selbst das kann höchstens dazu führen, dass die Entfernungspauschale einfach mal gestrichen wird, trotzdem bleibt der Rest und mindesten wieder 1000 Euro.

              Um mehr zu sagen müsste ich den Bescheid sehen. Dazu müsstes du ein anonymisiertes Foto hochladen.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Die Tage sind ziemlich unglaubwürdig (361).
                Warum ? Wenn die Auswärtstätigkeit immer von der ersten Tätigkeitsstätte aus gestartet wurde, sind 224 Tage Entfernungspauschale doch realistisch.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo,

                  ja, da hast du recht.
                  Ich hatte einfach nur nach etwas gesucht, woran sich der Sachbearbeiter gestört haben könnte. Aber wie schon gesagt kann das auch nicht dazu führen, dass nicht einmal die Pauschale zum Tragen kommt.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    Mir kommt das auch alles seltsam vor. Ich kenne es auch nicht anders, als dass die Einkünfte, also Brutto und Werbungskosten von beiden Eheleuten einzeln aufgeschlüsselt werden. Da müsste laut Darstellung beim Mann ja gar nichts stehen.

                    Aber ich fürchte, da kommt man nicht weiter, ohne den Bescheid zu sehen.

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