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Ausfüllhilfe Anlage KAP: Verlustverrechnung

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    Ausfüllhilfe Anlage KAP: Verlustverrechnung

    Hallo zusammen,

    es geht um die Anlage KAP. Ich habe den Freistellungsauftrag ungünstig aufgeteilt und Verluste beim Verlauf von ETFs erlitten.
    Angenommen ich habe bei Bank A Kapitalerträge von 2000€ und bei Bank B Verluste von 500€ (Verlustbescheinigung liegt vor). Außerdem habe ich bei Bank A einen Freistellungsauftrag von 700€ gestellt (voll ausgeschöpft) und bei Bank B von 101€, teilweise ausgeschöpft.

    Wie trage ich das nun in der Anlage KAP ein? Es gibt ja drei Spalten (Wert, korrigierter Wert und Begründung). Ich möchte ja keine Werte der Steuerbescheinigungen korrigieren sondern nur Verluste geltend machen, ist also nur die linke Spalte für mich relevant?

    Danke für eure Rückmeldung!

    Außerdem würde es mich interessieren, ob bei gemeinsamer Veranlagung Kapitalerträge und Verluste innerhalb der Ehepartner verrechnet werden oder das personenbezogen ist.

    Viele Grüße

    #2
    Hallo,

    du trägst einfach die Daten aus den Steuerbescheinigungen in die ganz linken Felder ein, die Korrekturen lässt du frei.
    Damit es nicht zu kompliziert wird würde ich dazu raten, beide Banken zu erklären, der Betrag für Zeile 16 oder 17 gehört dann in Zeile 16.

    Zur Zusatzfrage: Zwischen Ehepaaren wird verrechnet.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      Hallo und frohe Weihnachten,
      danke dir!
      was meinst du mit beide Banken erklären und dass der Eintrag für Zeile 16 oder 17 in Zeile 16 gehört?
      ich hätte einfach alle vorliegenden Steuerbescheinigungen kumuliert und entsprechend eingetragen.

      Kommentar


        #4
        Er meint, dass bei dem Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts grundsätzlich die Wahl besteht, die Erträge und Steuern von Banken wegzulassen, und nur den in Anspruch genommenen Freistellungsauftrag zu erklären.

        Da hier von der einen Bank der verbleibende Verlust und von der anderen die Erträge, mit denen dieser verrechnet werden soll, erklärt werden sollen, läuft es auf Addition beider Bescheinigungen hinaus.

        Kommentar


          #5
          Ah verstehe, danke für die Klarstellung. Aber ich fülle dann Zeile 16 und 17 aus oder? Klang für mich so, als schreibe ich die Summe von Zellen 16 und 17 in Zeile 16.

          Für was wäre eigentlich die mittlere Spalte gedacht? Wenn die Steuerbescheinigung einer Bank falsch wäre?

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            #6
            Zwischen Ehepaaren wird verrechnet.
            Was aber jetzt ausdrücklich präziser geregelt werden musste, weil der BFH anderer Meinung war.

            In § 20 Absatz 6 Satz 3 EStG wurde jetzt im Jahressteuergesetz 2022 der Punkt am Ende durch die Wörter

            „; im Fall von zusammenveranlagten Ehegatten erfolgt ein gemeinsamer Verlustausgleich vor der Verlustfeststellung.“ ersetzt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Aber ich fülle dann Zeile 16 und 17 aus oder?
              Wenn man alle Kapitaleinkünfte erklärt, trägt man in Zeile 17 eben 0 ein. Man kann die Zeile 17 z. B. bei Zusammenveranlagung auch dafür

              dafür verwenden, einen vom Ehegatten in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag einzutragen, wenn man dessen Kapitaleinkünfte

              nicht erklären will oder muss.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo,

                was meinst du mit beide Banken erklären und dass der Eintrag für Zeile 16 oder 17 in Zeile 16 gehört?
                Ich meinte damit, dass es viel einfach ist, wenn ich dir nicht ausführlich sage, dass man auch nur einzelne Banken erklären darf, und dann natürlich auch welche es bei dir sein müssten.
                Ich rate in der Regel eigentlich dazu, einfach alle Banken zu erklären (ja, kumuliert), schaden kann das nie.

                Und dann, also wenn alle Banken erklärt werden, muss der bescheinigte Betrag für Zeile 16/17 in Zeile 16, und zwar nur dort hin.
                Zeile 17 bleibt frei, oder es muss Null eingetragen werden (es gibt beide Fälle, Elster bemängelt das aber ggf.).

                Für was wäre eigentlich die mittlere Spalte gedacht? Wenn die Steuerbescheinigung einer Bank falsch wäre?
                Welche "mittlere"?
                Bei mir gibt es nur eine links und eine rechts.

                In die Linke gehören die Beträge aus der Steuerbescheinigung (1:1, ohne Änderungen).
                Und in die Rechte kann man Korrekturen eintragen, etwa wenn die Bank etwas vergessen hat, etwas nicht wusste oder eine andere Rechtsauffassung hatte. In dem Fall muss man rechts die Beträge so eintragen, wie sie die Bank hätte bescheinigen müssen.
                Beispiel:
                Laut Bank gab es 900 Euro steuerpflichtige Kapitalerträge, wovon in Wirklichkeit allerdings 100 Euro steuerfrei waren. Dann trägt man es wie folgt ein:
                Zeile 7 900 800

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Welche "mittlere"?
                  Da sich rechts davon noch eine Spalte mit der Überschrift Erläuterung zum korrigierten Betrag befindet, handelt es sich also bei der zweiten Spalte um die mittlere

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