Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nettoabfindung wo eintragen ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nettoabfindung wo eintragen ?

    Hallo zusammen und frohe Weinachten,

    wo genau muss ich eine Nettoabfindung korrekt eintragen ?
    Muss das FA auch den Beschluss vom Gericht als Nachweis schriftlich haben ?

    Gruß

    #2
    Arbeitnehmer müssen Abfindungen in der Anlage N auf Seite 3 erklären. Was verstehst du genau unter Nettoabfindung ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Habe eine Nettoabfindung erhalten, der Arbeitgeber Zahlt alleine die Steuern dafür. Würde beim Arbeitsgericht so vereinbart und schriftlich festgehalten. Das muss ich dem FA ja mitteilen.

      Gruß

      Kommentar


        #4
        Meines Erachtens wirst du eine Lohnsteuerbescheinigung über den Bruttobetrag erhalten. Es kann schon sein, dass du Unterlagen

        beim Finanzamt einreichen musst, damit geprüft werden kann, ob eine Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG gewährt werden kann.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X