Hi zusammen,
meiner Frau und mir gehört gemeinsam jeweils anteilig ein Grundstück auf dem unser EFH steht. Zu unserem Grundstück führt ein Privatweg der uns gemeinsam mit 2 weiteren Nachbarn gehört.
Wir sind und jetzt unschlüssig, wie wir dies korrekt erfassen.
Ich habe jetzt in der Hauptvordruck GW 1 beide Flurstücke angegeben, das erste mit Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil von 1/1 und beim zweiten Flurstück 1/3.
In der GW2 hab ich dann auch beide Grundstücke angegeben. Jeweils in GW1 und GW2 mit den jeweiligen Grundstücksgrößen.
Bei der Prüfung der Angaben meckert Elster nun:
"Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 3 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben."
Ich habe aber gerade irgendwie ein Brett vor dem Kopf wo der Fehler ist.
Muß ich in GW2 nur 1/3 der Grundstücksfläche des Privatwegs angeben?
Viele Grüße und schonmal Danke für eure Hilfe
Martin
meiner Frau und mir gehört gemeinsam jeweils anteilig ein Grundstück auf dem unser EFH steht. Zu unserem Grundstück führt ein Privatweg der uns gemeinsam mit 2 weiteren Nachbarn gehört.
Wir sind und jetzt unschlüssig, wie wir dies korrekt erfassen.
Ich habe jetzt in der Hauptvordruck GW 1 beide Flurstücke angegeben, das erste mit Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil von 1/1 und beim zweiten Flurstück 1/3.
In der GW2 hab ich dann auch beide Grundstücke angegeben. Jeweils in GW1 und GW2 mit den jeweiligen Grundstücksgrößen.
Bei der Prüfung der Angaben meckert Elster nun:
"Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 3 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben."
Ich habe aber gerade irgendwie ein Brett vor dem Kopf wo der Fehler ist.
Muß ich in GW2 nur 1/3 der Grundstücksfläche des Privatwegs angeben?
Viele Grüße und schonmal Danke für eure Hilfe
Martin
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