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Grundsteuer BW - Anteil an Privatstrasse angeben

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    Grundsteuer BW - Anteil an Privatstrasse angeben

    Hi zusammen,

    meiner Frau und mir gehört gemeinsam jeweils anteilig ein Grundstück auf dem unser EFH steht. Zu unserem Grundstück führt ein Privatweg der uns gemeinsam mit 2 weiteren Nachbarn gehört.

    Wir sind und jetzt unschlüssig, wie wir dies korrekt erfassen.

    Ich habe jetzt in der Hauptvordruck GW 1 beide Flurstücke angegeben, das erste mit Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil von 1/1 und beim zweiten Flurstück 1/3.

    In der GW2 hab ich dann auch beide Grundstücke angegeben. Jeweils in GW1 und GW2 mit den jeweiligen Grundstücksgrößen.

    Bei der Prüfung der Angaben meckert Elster nun:
    "Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 3 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben."

    Ich habe aber gerade irgendwie ein Brett vor dem Kopf wo der Fehler ist.

    Muß ich in GW2 nur 1/3 der Grundstücksfläche des Privatwegs angeben?

    Viele Grüße und schonmal Danke für eure Hilfe
    Martin

    #2
    Muß ich in GW2 nur 1/3 der Grundstücksfläche des Privatwegs angeben?
    Ja, so ist das. Wenn für beide Flurtücke der gleiche Bodenrichtwert gilt, ist bei beiden in Zeile 11 von GW1 ganz unten 1 - erste Fläche

    auszuwählen und in Zeile 3 von GW2 nur die auf volle m² abgerundete Summe einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi Charlie,

      danke für die schnelle Antwort.

      Wenn ich aber beim 2. Flurstück auswähle "Enthalten in 1 erste Fläche", dann meckert Elster wieder

      "Auf der Anlage Grundstück wurde im Bereich Angaben zum Grund und Boden ein zweites (Teil-)Grundstück erklärt (zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Flächenanteil des Flurstücks), für das der zweite auf der Anlage Grundstück angegebene Bodenrichtwert gilt. Über die Angabe in Zeile 11 des Hauptvordrucks im Feld "Enthalten in" wird die Zuordnung vorgenommen, welcher auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche des Grundstücks mit welchem Bodenrichtwert der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil des jeweiligen Flurstücks zuzuordnen ist. Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück jedoch kein Flurstück angegeben, bei dem über die Angabe in Zeile 11 erklärt wurde, dass es ganz oder teilweise in der zweiten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche, für die auch der zweite erklärte Bodenrichtwert gilt, enthalten ist (es gibt kein Flurstück mit einem Eintrag in Zeile 11 des Hauptvordrucks bei dem im Feld "Enthalten in" der Eintrag "2 - zweite Fläche" oder "3 - beiden Flächen" vorgenommen wurde). Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben."

      image.png

      So ist es doch richtig, oder bei GW1 2 Einträge und bei GW2 auch 2 Einträge?

      Bei GW1 hab ich einmal 952qm und 1/1 eingetragen, und dann 452qm und 1/3 eingetragen.
      Bei GW 2 hab ich dann wieder die 952qm und dann 151qm (als 1/3 von 452qm) eingetragen.

      Beide Flurstücke haben den gleichen Bodenrichtwert.

      Viele Grüße
      Martin

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        #4
        Wenn beides den gleichen Bodenrichtwert hat, darf in Zeile 3 von GW2 nur ein Eintrag erfolgen, also abgerundet 1.102 m²
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hi Charlie,

          vielen Dank. Habe ich entsprechend geändert und gerade abgeschickt.

          Vielen Dank für deine Unterstützung. Eigentlich ist es nicht sonderlich umfangreich, allerdings ist es durch das behördendeutsch und die Begriffe die einem aus dem Alltag nicht geläufig sind nicht immer sonderlich intuitiv.

          Ein frohes neues Jahr noch
          Martin

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