Hallo,
wir haben vor 10 Jahren ein EFH gekauft, aufgeteilt ist das aber in "zwei Wohnungen", d. h. meiner Frau und mir gehört jeweils die Hälfte der "oberen" und der "unteren" Wohnung. Wir haben das immer als Kuriosum hingenommen, da es keine zwei wirklichen Wohnungen sind, sondern halt ein Haus mit zwei Etagen, einige Zimmer oben, einige unten. Dadurch haben wir aber auch immer 2x Grundsteuer bezahlt, eben für die "obere" und für die "untere" Wohnung, da gibt es natürlich auch zwei Aktenzeichen. Jetzt habe ich die Befürchtung, da ich ja für beide AZ die Gesamtfläche des Grundstücks angeben muss, dass wir da - wenn die Grundsteuer flächenbezogen auf die Grundstücks (nicht Wohn-) fläche berechnet wird - auch doppelt für ein und das gleiche Grundstück bezahlen könnten. Kennt sich wer mit solchen Mysterien aus?
Vielen Dank, Matthias
wir haben vor 10 Jahren ein EFH gekauft, aufgeteilt ist das aber in "zwei Wohnungen", d. h. meiner Frau und mir gehört jeweils die Hälfte der "oberen" und der "unteren" Wohnung. Wir haben das immer als Kuriosum hingenommen, da es keine zwei wirklichen Wohnungen sind, sondern halt ein Haus mit zwei Etagen, einige Zimmer oben, einige unten. Dadurch haben wir aber auch immer 2x Grundsteuer bezahlt, eben für die "obere" und für die "untere" Wohnung, da gibt es natürlich auch zwei Aktenzeichen. Jetzt habe ich die Befürchtung, da ich ja für beide AZ die Gesamtfläche des Grundstücks angeben muss, dass wir da - wenn die Grundsteuer flächenbezogen auf die Grundstücks (nicht Wohn-) fläche berechnet wird - auch doppelt für ein und das gleiche Grundstück bezahlen könnten. Kennt sich wer mit solchen Mysterien aus?
Vielen Dank, Matthias
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