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Grundsteuererklärung Sachsen-Einfamilienhaus als zwei Wohnungen betrachtet

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    Grundsteuererklärung Sachsen-Einfamilienhaus als zwei Wohnungen betrachtet

    Hallo,
    wir haben vor 10 Jahren ein EFH gekauft, aufgeteilt ist das aber in "zwei Wohnungen", d. h. meiner Frau und mir gehört jeweils die Hälfte der "oberen" und der "unteren" Wohnung. Wir haben das immer als Kuriosum hingenommen, da es keine zwei wirklichen Wohnungen sind, sondern halt ein Haus mit zwei Etagen, einige Zimmer oben, einige unten. Dadurch haben wir aber auch immer 2x Grundsteuer bezahlt, eben für die "obere" und für die "untere" Wohnung, da gibt es natürlich auch zwei Aktenzeichen. Jetzt habe ich die Befürchtung, da ich ja für beide AZ die Gesamtfläche des Grundstücks angeben muss, dass wir da - wenn die Grundsteuer flächenbezogen auf die Grundstücks (nicht Wohn-) fläche berechnet wird - auch doppelt für ein und das gleiche Grundstück bezahlen könnten. Kennt sich wer mit solchen Mysterien aus?
    Vielen Dank, Matthias

    #2
    Offenbar handelt es sich bei dem Haus um Wohnungseigentum. Man kann das schon als solches erklären, ohne jetzt wirklich doppelt zur

    Grundsteuer herangezogen zu werden. Das erfolgt über Zähler und Nenner in Zeile 11 von GW1 sowie die Angabe der anteiligen Grundstücksfläche

    in Zeile 4 von GW2. Dennoch wird es etwas teurer als bei einem Einfamilienhaus. Die Bruttokaltmieten fallen nämlich wegen der geringeren Wohnflächen

    der jeweiligen Einheit höher aus als bei einem Einfamilienhaus. Das könnt ihr mit der Anlage 39 zu § 254 BewG selbst ausrechnen.

    Es wäre also günstiger, wenn ihr eine Zusammenlegung zu nur einer wirtschaftlichen Einheit und eine Bewertung als EFH erreichen könntet.

    Da geht aber wahrscheinlich nur über den Notar, das Finanzamt wird das wegen § 249 BewG vermutlich nicht einfach so machen können.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,
      vielen Dank, langsam beginne ich es zu kapieren.
      Wenn ich die Notargebühren sehe, ist für mich (63) die etwas höhere Grundsteuer wohl das kleinere Übel...
      Viele Grüße,
      Matthias

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        #4
        Wenn ich die Notargebühren sehe, ist für mich (63) die etwas höhere Grundsteuer wohl das kleinere Übel..
        Wobei die höhere Grundsteuer natürlich eine dauerhafte Belastung ist und auch die Rechtsnachfolger trifft.

        Ich würde mich schlau machen, was es beim Notar und Grundbuchamt wirklich kostet, Notare wissen das.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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