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Grundsteuer NRW gemischt genutzes Grundstück

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    Grundsteuer NRW gemischt genutzes Grundstück

    Guten Tag,

    ich benötige bitte einmal Hilfe bei der Grundsteuer. Die Ausgangssituation ist folgende:
    Ein Haus mit einer Wohnfläche von in Summe 232m², sowie einem Friseursalon von 122m².
    Auf vorherigen Grundsteuerbescheiden des Finanzamtes wird dieses als gemischtgenutzes Grundstück geführt und das Ertragswertverfahren verwendet.
    In dem Elster Programm funktioniert es bekanntlich nicht die Wohnungen unter Punkt 5 anzugeben und die betriebliche Fläche unter Punkt 6. Was sollte ich in diesem Fall tun?
    Den Laden unter "Weitere Wohnräume" angeben?

    Vielen Dank im Voraus.
    Martin

    #2
    Eine kurze Ergänzung der Friseursalon ist nicht vermietet sondern wird selber vom Eigentümer des Hauses betrieben. Als weitere Wohnung funktioniert die Angabe leider auch nicht. Auf den vorherigen Bescheiden stand es aufgesplittet in Wohnung und Laden nach dem Ertragswertverfahren.

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      #3
      Du solltest zunächst einmal prüfen, ob es nach wie vor als gemischt genutztes Grundstück einzustufen ist.

      Dann müsste alles zum Sachwert erklärt werden, auch der Wohnbereich. Falls es nicht mehr als 2 Wohnungen

      gibt, kommt ja auch die Einstufung als Ein- oder Zweifamilienhaus in Betracht. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

      122 m² sind ja weniger als 50% der Wohn- und Nutzfläche.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Da es nur von einem Paar bewohnt wird und sich das Haus im Außenbezirk befindet (kein Zweifamilienhaus normal erlaubt) müssen wir denke ich dann auf den Sachwert gehen oder? Die Besteuerung für den Gewerbeteil war in der Vergangenheit als eigengewerblich bezeichnet und anders berechnet worden als für den Wohnraum. Die Quadratmeter waren einzeln ausgewiesen. Kann man anhand des begefügten Fotos von 2018 feststellen wie ich es anzugeben habe also nach welchem Verfahren? Es hat sich seitdem nichts verändert.
        Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
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          #5
          Der bisherige Einheitswertbescheid gibt für die Einstufung nichts her. Wenn das Haus nur 1 Wohnung hat, kommt eine Einstufung

          als Einfamilienhaus in Betracht.

          Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die eine Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus,
          wenn es zu weniger als 50 Prozent der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht
          wesentlich beeinträchtigt wird.


          Die Wohn- und Nutzfläche beträgt insgesamt 354 m², 50% davon wären 177 m², der Friseursalon hat nur 122 m², also weniger als 50%, Das mit der

          Beeinträchtigung der Eigenart musst du selbst beurteilen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,
            Verzweiflung...

            Grundsteuer NRW, 1 Eigentumswohnung in einem riesen Wohnpark, dort gibt es auch Gewerbeflächen, also zb Kindergarten, Läden usw. Reine Wohnfläche ist 71%

            Eigentumswohnung 64 qm 2365/1.000.000 Anteil und 1 Tiefgaragenstellplatz 925/1.000.000 Anteil, Fläche des Wohnparks (also Wohnfläche, Gewerbefläche, Freizeitr., Garage) ist im Aufteilungsplan mit 27.138 qm angegeben.
            Die vom Schreiben des Finanzamt aufgeführten Anteile für Wg u TG ergeben jedoch nur 14.212 qm Gesamtfläche (stimmt mit Grundbuch überein!), was bei der Berechnung zu einer qm Angabe von 46 führt.
            Das stimmt ja nicht, da alleine die Wohnung 64 qm hat.
            Wieso fehlen mir denn qm, ich verstehe es nicht. Welchen Denkfehler mache ich ??
            Mit der Bitte um Hilfe...

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              #7
              Das ist so, weil die Wohnfläche nichts mit dem Anteil am Grundstück zu tun hat.

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                #8
                Hallo Kloebi,

                achso, danke, dann wäre das ja schon mal klar.

                Ist es denn korrekt, dass ich es als gemischt genutzes Grundstück angebe? Wegen der oben beschriebenen Sachlage? Auch da bin ich unsicher, weil das Programm von mir wissen will, wo sich die Flächen im Lageplan befinden die gewerblich sind. Ich fürchte das kann ich nicht beantworten...

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                  #9
                  Nein, du erklärst ja nur dein Eigentum, also dein Wohnungseigentum, der Rest der Wohnanlage interessiert nicht. Du musst also bei GW2 nur den Punkt 5 ausfüllen, nicht Punkt 6!
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #10
                    Super, vielen Dank!

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