4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten -> Feld 32: Eigentumsverhältnisse

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  • 7405_Extreme
    Neuer Benutzer
    • 27.12.2022
    • 20

    #1

    4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten -> Feld 32: Eigentumsverhältnisse

    Mir ist unklar was für meine Situation zutrifft und was hat es für Auswirkungen wenn man "keine Angabe" auswählt?

    Ich wohne mit meinem Bruder in je einer eigenen Wohnung in unserem Elternhaus. Per Notarvertrag ist geregelt, dass keine der beiden Parteien seine Wohnung alleine verkaufen darf, sondern dass man die Zustimmung des anderen benötigt.

    Ist dann trotzdem "6 Bruchteilsgemeinschaft " zutreffend oder um welche der 10 Optionen handelt es sich?
    Oder muss ich sonst "einfach" weil nichts genau zutreffend ist "Keine Angabe" auswählen?
    Zuletzt geändert von 7405_Extreme; 27.12.2022, 13:40.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Ist es Wohnungseigentum oder nicht ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • 7405_Extreme
      Neuer Benutzer
      • 27.12.2022
      • 20

      #3
      Sorry für die dumme Frage, aber wie finde ich heraus, ob meine Wohnung "Wohnungseigentum" ist? Ist das irgendwo definiert?

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      • Hilfsprofi
        Erfahrener Benutzer
        • 04.11.2021
        • 519

        #4
        Ein Blick in den Notarvertrag sollte helfen.

        Kommentar

        • 7405_Extreme
          Neuer Benutzer
          • 27.12.2022
          • 20

          #5
          Charlie24 es handelt sich um "Wohnungseigentum" .

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45932

            #6
            Da jedes Wohnungseigentum eine eigene wirtschaftliche Einheit bildet und die Erklärung darauf beschränkt ist,

            ist man entweder Alleineigentümer oder eine Eigentumswohnung gehört Ehegatten. Jeder Wohnungseigentümer

            erstellt seine Erklärung nur für sein Wohnungseigentum.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • 7405_Extreme
              Neuer Benutzer
              • 27.12.2022
              • 20

              #7
              Ich hab jetzt nochmal genauer recherchiert wie das bei uns geregelt ist. Es gibt einen Notarvertrag in dem meine Eltern (beide Elternteile schon länger bzw. kürzlich verstorben) als Eigentümer im Grundbuch genannt sind. Der Notarvertrag sieht vor, dass es eine "Überlassung" zugunsten mir und meinem Bruder gibt. Jeder von uns hat bestimmte Räume genannt bekommen die er nutzen kann.

              Also welches der 10 genannten Eigentumsverhältnisse muss ich denn jetzt konkret auswählen?

              Unbenannt.jpg

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45932

                #8
                Der Notarvertrag sieht vor, dass es eine "Überlassung" zugunsten mir und meinem Bruder gibt. Jeder von uns hat bestimmte Räume genannt bekommen die er nutzen kann.
                Das begründet noch kein Wohnungseigentum. Beinhaltet der Notarvertrag eine Überlassung zu Lebzeiten oder auf den Todesfall des erst kürzlich

                verstorbenen Elternteils ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • 7405_Extreme
                  Neuer Benutzer
                  • 27.12.2022
                  • 20

                  #9
                  Die Überlassung ZUM MITEIGENTUM beginnt schon zu Lebzeiten. Jetzt habe ich noch den Satz im Vertrag entdeckt: "Eine Aufteilung in Wohnungseigentum wird nicht gewünscht."

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45932

                    #10
                    Dann seid ihr wohl eine Bruchteilsgemeinschaft.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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