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Hauptvordruck (GW1) - 4. Angaben zu Eigentümern / Beteiligten -> Eigentümer / ..

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    Hauptvordruck (GW1) - 4. Angaben zu Eigentümern / Beteiligten -> Eigentümer / ..

    Muss ich unter Hauptvordruck (GW1) - 4. Angaben zu Eigentümern / Beteiligten -> Eigentümer / Beteiligte im Falle eines Zweifamilienhauses auch die personenbezogenen Eigentümerdaten der anderen Partei angeben?

    Ich bin mit der anderen Partei zerstritten und erfahre daher nicht deren Identifikations /Steuernummer

    #2
    Nein, du erklärst nur für dein Eigentum die Grundsteuer. Dein Nachbar wird seine Erklärung selber durchführen, denn er wird auch ein Schreiben vom Finanzamt bekommen haben.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Nein, du erklärst nur für dein Eigentum die Grundsteuer.
      Vorausgesetzt, es handelt sich um Wohnungseigentum: https://forum.elster.de/anwenderforu...h%C3%A4ltnisse
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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