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Frage zu Grundsteuererklärung in Baden-Württemberg

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    Frage zu Grundsteuererklärung in Baden-Württemberg

    Hallo zusammen,

    ich habe einen Miteigentumsanteil an einer Garagengemeinschaft. Es gibt dafür ein eigenes Aktenzeichen.
    Nun erhalte ich bei Elster bei Punkt 4 folgende Meldung:

    Bei Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft müssen mindestens 2 Eigentümer angegeben werden (neben der Angabe der Gemeinschaft).
    Sie haben aktuell jedoch nur einen Eigentümer angegeben. Bitte ergänzen Sie die Angaben zum zweiten und gegebenenfalls weiteren Eigentümern.


    Es handelt sich um 18 Garagen. Muss ich nun tatsächlich den Grundbuchauszug heraussuchen und alle Miteigentümer mit ihrer Anschrift und Miteigentumsanteil angeben?
    Falls ja, woher weiß ich denn, ob das alles noch aktuell ist?
    Oder müsste ich mir dann sogar einen aktuellen Grundbuchauszug besorgen?

    Vielen Dank vorab für Eure Antworten und einen guten Rutsch in ein gesundes neues Jahr.

    Viele Grüße
    Steffen

    #2
    Wenn das Teileigentum ist, wovon ich ausgehe, musst du nur deine Garage bzw. in BW den damit verbundenen Miteigentumsanteil

    am Flurstück erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      danke für Deine Rückmeldung. Ja, es handelt sich um Teileigentum.

      Hast Du einen Tipp, wie ich trotz der Fehlermeldung den Prozess abschließen kann?
      Darf ich als 2. Eigentümer z.B. Mustermann eingeben, um weiter zu kommen?

      Nochmal vielen Dank und viele Grüße
      Steffen

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        #4
        Darf ich als 2. Eigentümer z.B. Mustermann eingeben, um weiter zu kommen?
        Nein, bei Teileigentum ist man entweder Alleineigentümer oder das Teileigentum gehört Ehegatten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für den Hinweis, habe es jetzt verstanden.

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