Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Antrag innerhalb der Zustimmungsfrist nicht entschieden

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Antrag innerhalb der Zustimmungsfrist nicht entschieden

    Ich bin neu hier und verstehe den Sinn der Meldung nicht:

    1. Ich (Mann) habe mich angemeldet als mein Frau wegen der Grundsteuer im August22. Ich selber bin nicht angemeldet.

    2.Diese Meldung: "der Dateninhaber hat über Ihren Antrag innerhalb der Zustimmungsfrist nicht entschieden". Wer ist der Dateninhaber? Welche Frist? Wofür? Muss ich etwas tun? Unter Abrufberechtigung anderer Personen sehe ich mich (Mann) aktiv.




    #2
    Verständliche Sprache wäre tatsächlich nicht schlecht. Du hast ein Konto auf die ID deiner Ehefrau eingerichtet ?

    Bei der Einrichtung hast du den Bescheinigungsabruf für dich beantragt ? Du hast per Post einen Freischaltcode erhalten

    oder hast du selbst auch ein Konto bei Mein ELSTER ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      ja, ich habe ein Konto auf die ID meiner Frau eingerichtet und einen Bescheinigungsabruf für mich beantragt... den Freischaltcode habe ich erhalten aber nicht aktiviert und ich verstehe nun: deshalb ist er abgelaufen (3 Monate). Das heißt in diesem Fall bin ich der Dateninhaber und die Abrufberechtigung die aktiv ist gilt für meine Frau. Und ich könnte den Prozess wiederholen.
      Sorry, diese Begriffe hab ich noch nie gehört.
      Vielen Dank für die Übersetzung
      Ralf

      Kommentar


        #4
        Das heißt in diesem Fall bin ich der Dateninhaber und die Abrufberechtigung die aktiv ist gilt für meine Frau. Und ich könnte den Prozess wiederholen.
        Beides richtig. Wahrscheinlich muss der vorhandene Antrag gelöscht und neu gestellt werden.

        Der Bescheinigungsabruf ist nur die Einkommensteuer relevant, für die Grundsteuer bringt der nichts.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ganz doofe Frage, warum errichten Sie ein Konto mit der ID ihrer Frau?
          Weiß Sie davon und hat Zugriff auf Zertifikat und Passwort? Wenn nein, bewegen Sie sich schon im Bereich des Identitätsdiebstahls

          Sinnvoller wäre eine Registrierung mit der eigenen ID gewesen.
          Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 29.12.2022, 14:50.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            Ganz doofe Frage, warum errichten Sie ein Konto mit der ID ihrer Frau?
            Wahrscheinlich gehört das Grundstück der Frau.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wahrscheinlich gehört das Grundstück der Frau.
              Was bekanntlich kein Grund ist, dass das Elsterkonto auf den Namen der Frau registriert sein muss.

              Ich sehe keinerlei Grund, dass ein Mann "sich als seine Frau registriert" und dann noch selbst als Dateninhaber sieht. Analog zu Beamtenschweiß hoffe ich auch, dass die Frau wenigstens davon weiß.

              ​​​​​​​Meines Erachtens ist dies übrigens eine Schwäche des Identizierungsverfahrens mit Brief an die Meldeadresse. Wer die persönlichen Daten weiß und Zugang zum Briefkasten hat, kann leicht Identitätsdiebstahl begehen.

              Kommentar


                #8
                Beamtenschweiß, multi: überhöhte Werte von Misstrauen lese ich, nicht eine ganz doofe Frage. Charlie24 hat recht: ich habe Elster bisher nie benutzt sondern eine Steuerberaterin und nun wollte ich meiner Frau, die natürlich davon weiß, helfen das zu erledigen.

                Es geht hier um das Verständnis einer Software, die jemand programmiert hat und nicht um Bewertung: "Analog zu Beamtenschweiß hoffe ich auch, dass die Frau wenigstens davon weiß"

                Kommentar


                  #9
                  Was bekanntlich kein Grund ist, dass das Elsterkonto auf den Namen der Frau registriert sein muss.
                  Das ist natürlich richtig, aber das wissen neue Nutzer von Mein ELSTER nicht unbedingt und man muss das auch nicht unbedingt wissen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von KlareSprachewärebesser Beitrag anzeigen
                    Es geht hier um das Verständnis einer Software, die jemand programmiert hat und nicht um Bewertung: "Analog zu Beamtenschweiß hoffe ich auch, dass die Frau wenigstens davon weiß"
                    Man kann sich in öffentlichen Foren die Antwort halt nicht aussuchen.
                    Und "ich habe mich als meine Frau registriert" geht deutlich über eine Unterstützung hinaus. Klare Sprache wäre besser gewesen.
                    ​​​​​

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      das wissen neue Nutzer von Mein ELSTER nicht unbedingt
                      Die Weitergabe von Wissen ist aber der Zweck eines Forums

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X