Hallo zusammen, hätte da mal eine Frage zur Grundsteuer in Elster. Ist es möglich in Elster eine Grundsteuererklärung für jemanden abzugeben, der keine SteuerID hat? Hintergrund ist: Mache für meine Schwiegereltern die Erklärung,..beim Haus klappte alles. Steuer ID des Schwiegervaters. Jedoch kam dann meine betagte Schwiegermutter noch mit 2 Grundstücken an, die nur auf ihren Namen im Grundbuch stehen. Gibt auch für jedes Grundstück ein AZ. Eine ID hat sie keine, hat nie gearbeitet usw. Bin aus dem Saarland. Gibt es die Möglichkeit, diese Sachen noch zusätzlich zum Haus unter den beiden AZ einzugeben?
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Keine Ankündigung bisher.
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Welche ID-Nummer steht denn auf dem letzten Einkommensteuerbescheid ?Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Was passiert, wenn Du die ID-Nr. weglässt?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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...das ging aber flott!
ID Nummer hat nur der Schwiegervater. Habe mal alle Unterlagen bei denen durchgesehen,....konnte nichts finden von meiner Schwiegermutter. Es ist auch so, dass sie wirklich ALLE Unterlagen, die irgendwie amtlich aussehen auch abheften. Da war sogar die Baugenehmigung usw. vom Haus 1960 dabei. Aber hier leider Fehlanzeige mit der ID! Habe mal die Daten soweit alle eingegeben, so wie es aussieht reicht das Aktenzeichen und ich muss gar nicht die ID eingeben. Wäre alles bereit zum "Senden". Noch eine Frage, die nicht zur ID gehört: Bei einem Grundstück handelt es sich um eine Wiesenfläche mir rund 1000m². Im Anhang vom Finanzamt wird dies als 1000m² "Obstplantage" ausgegeben. Da stehen 5-6 alte Obstbäume rum.....Soll ich das so lassen? Macht es einen großen Unterschied bei der späteren Berechnung? Soll ich die Kettensäge auspacken?
Gruß
Klaus
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Zitat von KlausMor Beitrag anzeigen...das ging aber flott!
ID Nummer hat nur der Schwiegervater.
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Da stehen 5-6 alte Obstbäume rum.....Soll ich das so lassen? Macht es einen großen Unterschied bei der späteren Berechnung? Soll ich die Kettensäge auspacken?
In der Anleitung für Bayern heißt es u. a., man solle eine Streuobstwiese als Landwirtschaftliche Nutzung erklären und nicht als Obstbau - FreilandFreundliche Grüße
Charlie24
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Ja, bin auch der Meinung das in Deutschland nichts sicherer als die Steuer ist! .......Denke irgendwo sollte sie wohl abgeheftet sein. Denke aber, es geht ohne die ID, die Erklärung abzugeben. War ja in Elster "Grün" zum senden. Habe aber unabhängig davon eine ID beantragt bzw. um Mitteilung der ID gebeten. Kann man online machen, kommt dann per Post.
Alles andere wurde schon vor 2 Jahren mit den dementsprechenden Vollmachten geregelt. Gruß Klaus
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Saarland: Kam ja dieser Bescheid mit dem Anhang, Gemarkung, Flur, etc......Dort steht: GW3 Anhang Land- und Forstwirtschaft. Denke das kommt auf die "Gemarkung" an, wo das Grundstück liegt. Mal sehen, was das Netz noch alles hergibt für diesen Punkt. Habe ja noch nicht aus "senden" geklickt.
Sind auch 2 unterschiedliche Grundstücke. Einmal ist die Teilfläche auf dem Anhang als "Teilfläche Obstplantage" ausgegeben mit der kompletten QM Anzahl. Bei dem zweiten Grundstück steht: "Teilfläche Grünland". Zusätzlich ist dort noch eine Gesamtertragskennzahl mit angegeben. Weiß nicht was die soll,......Grundstück ist eine Wiese, ohne alles.
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Zusätzlich ist dort noch eine Gesamtertragskennzahl mit angegeben. Weiß nicht was die soll, ..Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Habe jetzt mal ein wenig gelesen,.....Da geht es eigentlich nur um Grundsteuer "A" und "B". Diese Ertragsmesszahl kommt vom Katasteramt und wird bei der Gemarkung festgelegt. Auch wenn man nur Ertrag generieren könnte auf dieser Grünfläche. Pffff.......alles gar nicht so einfach. Ist ein Faktor, der irgendwo bei der Berechnung eingesetzt wird, weil es bei den landwirtschaftlichen Flächen keinen Bodenrichtwert gibt. Fängt aber jetzt an, langsam Spaß zu machen!
Gruß
Klaus
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