Hallo,
eine Person möchte die Grundsteuererklärung per ELSTER abgeben.
Die Person ist alleinige Eigentümerin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (WEG) in RLP und hat dementsprechend in Zeile 32 Eigentumsverhältnisse 0 - Alleineigentum einer natürlichen Person eingetragen.
In Zeile 51 des ELSTER Formulars Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft hatte sie ursprünglich Zähler und Nenner entsprechend ihre Mitiegentumsanteils am Grundstück eingegeben (z.B. Zähler: 34, Nenner: 100).
Beim Prüfen der Eingaben hat Elster bemängelt, dass bei Alleineigentum Zähler: 1 und Nenner: 1 eingetragen werden muss. Aber die Person ist ja nur Alleineigentümerin der Wohnung und nicht des ganzen Grundstücks/Gebäudes. Heißt das, dass in Zeile 32 eine Bruchteilsgemeinschaft mit allen anderen Wohnungseigentümer*innen der WEG eingetragen werden muss?
eine Person möchte die Grundsteuererklärung per ELSTER abgeben.
Die Person ist alleinige Eigentümerin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (WEG) in RLP und hat dementsprechend in Zeile 32 Eigentumsverhältnisse 0 - Alleineigentum einer natürlichen Person eingetragen.
In Zeile 51 des ELSTER Formulars Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft hatte sie ursprünglich Zähler und Nenner entsprechend ihre Mitiegentumsanteils am Grundstück eingegeben (z.B. Zähler: 34, Nenner: 100).
Beim Prüfen der Eingaben hat Elster bemängelt, dass bei Alleineigentum Zähler: 1 und Nenner: 1 eingetragen werden muss. Aber die Person ist ja nur Alleineigentümerin der Wohnung und nicht des ganzen Grundstücks/Gebäudes. Heißt das, dass in Zeile 32 eine Bruchteilsgemeinschaft mit allen anderen Wohnungseigentümer*innen der WEG eingetragen werden muss?
Kommentar