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Anlage KAP Sparer-Pauschbetrag überschritten. Richtig korrigieren

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    Anlage KAP Sparer-Pauschbetrag überschritten. Richtig korrigieren

    Hallo,

    ich haben schon versucht das Richtige im Forum zu suchen, aber irgendwie nicht das Richtige gefunden.
    Hoffentlich kann mir einer Helfen.
    Leider ist zwischen mir und der Bausparkasse ein Missverständnis entstanden.
    Ich war der Überzeugung, mein Freistellungsauftrag ist über 50€ bei der Bausparkasse. Auf meinem Kontoauszug 2021 sehe ich aber nun, dass dort 100€ eingetragen sind und ich habe in Summe 69€ Zinsen bekommen.
    Nun habe ich aber bei meiner BANK /Depot einen 750€ großen Freistellungsauftrag den ich mit 900€ Kapitalerträge in 2021 auch voll ausgenutzt habe und der Überschuss von 150€ von der Bank natürlich automatisch versteuert wurden.
    Bank = 750€
    Bausparkasse=50€ ( gedacht)
    = 800€
    Da die Bausparkasse aber nun meine 19€ nicht versteuert hat , weil sie Ihrer Meinung einen 100€ großen Freistellungsauftrag hat, muss ich diese 18€ ja nun nachversteuern.

    51€ noch frei...69€ Zinsen = 18€

    Was habe ich bisher.
    Anträge
    Zeile 5 ( ich beantrage ja keine Günstigerprüfung und es gibt ja nur zeile 4 oder 5)
    Zeile 7 Kapitalerträge = 969€
    Zeile 16 : 801€
    Zeile 17: 0€

    ich vermute Zeile 37,38,39 muss auch was rein aber auf meiner Steuer Bescheinigung der Bank ist dort überall NULL.


    Danke an alle die mir helfen können.
    man will es ja irgendwie nur richtig machen.


    danke

    PS
    kann es sein, dass meine Dividenden im Ausland versteuert wurden? Ich habe nämlich ein paar und ich habe doch gar nicht alle 750€ aufgebraucht.?
    Zeile 40 und 41 habe ich was aus der Ertragsübersicht meiner bank Abschluss 2021 entnommen.
    Sorry. Ich muss glaub ich noch mal etwas mehr lesen über Quellensteuer im Ausland.
    Zuletzt geändert von Sese76; 28.12.2022, 21:27.

    #2
    In Zeile16 musst du natürlich den tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbetrag eintragen, das wären 750,00 € + 69,00 €,

    also insgesamt 819,00 €. Wenn du bei der Bank 900,00 € Kapitalerträge hattest, aber nur 750,00 € freigestellt waren, müsste die

    Bank Steuern einbehalten und abgeführt haben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn du bei der Bank 900,00 € Kapitalerträge hattest, aber nur 750,00 € freigestellt waren, müsste die
      Bank Steuern einbehalten und abgeführt haben.
      Es sei denn, dass ausländische Steuern angerechnet wurden, aber die stünden dann auch in der Steuerbescheinigung. Insofern ist es nicht nachvollziehbar, dass in der Ursprungsfrage plötzlich von der Steuerbescheinigung auf die Erträgnisaufstellung gewechselt wird.

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        @ Charlie24.
        Danke schon mal für 819 €. Das hat schon mal geholfen. Ich hatte gedacht, ich muss hier die erteilten Freistellungsaufträge zusammen rechnen.

        zu den Erträgen. Ich hatte das gar nicht mehr so auf dem Schirm muss ich gestehen, aber die meisten Aktien sind von ausländischen Firmen und dort wurde ja gleich die Quellensteuer des Landes berücksichtigt. Von deutschen Firmen ( Post & Telekom) habe ich nur ca. 400€ bekommen. deswegen steht auch im Steuerbescheid der bank in zeile 37-38-39 überall Null €. Ich habe die 750€ Sparer-Pauschbetrag gar nicht verbraucht. Was mich dabei irritiert hatte, war im Steuerbescheid die Gesamtsumme der Kapitalerträge von 969€ für Zeile 7.
        Muss ich jetzt in Zeile 16 auch nur das Eintragen was ich verbraucht habe? Sprich 69€ Zinsen Bausparvertrag + 200€ telekom + 200€ Post?...auf den Rest der Kapitalerträge habe ich ja Quellensteuer bezahlt

        Jetzt die Frage. Muss ich überhaupt Anlage KAP machen.

        Kommentar


          #5
          Du tippst die Steuerbescheinigung der Depotbank ab, den dort ausgewiesenen ausgenutzten Freistellungsauftrag dabei in Zeile 16 (nicht deinen Phantasiewert). Zu Zeile 7 und 16 addiert du die 69 Euro von der Bausparkasse jeweils hinzu.

          Deine Mutmaßungen, ausländische Dividenden dürfte man raus rechnen, weil Quellensteuer einbehalten wurde, sind mit dem Steuerrecht nicht kompatibel. Also tippe deine Bescheinigungen stur ab, ist besser so .

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