Hallo, ich mach die Steuererklärung erstmalig selber, daher bitte ich um Nachsicht... Mir ist bei der Steuerbescheinigung der Bausparvertrags aufgefallen, dass der Freistellungsauftrag zu niedrig angesetzt wurde. Genügt es, wenn ich die Günstigerprüfung beantrage oder wäre hier die Beantragung der Überprüfung des Steuereinbehaltes korrekt? Oder beides? Oder müssen da im Formular noch nähere Angaben gemacht werden? Die 1602,- bei Zusammenveranlagung sind auf mehrere Konten verteilt, aber nicht ausgeschöpft.
Hier mal die Zahlen:
Höhe Kapitalerträge 272,-
Höhe in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag 150,-
Kapitalertragsteuer 31,-
Soli-Zuschlag 2,-
Danke schon mal für Antworten.
Hier mal die Zahlen:
Höhe Kapitalerträge 272,-
Höhe in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag 150,-
Kapitalertragsteuer 31,-
Soli-Zuschlag 2,-
Danke schon mal für Antworten.
Kommentar