Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung - Gemarkung/ Flürstück (Nenner - Zähler)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung - Gemarkung/ Flürstück (Nenner - Zähler)

    Guten Morgen!
    Ich kommen in folgendem Fall leider nicht weiter - und würde mich sehr über eine Unterstützung freuen!
    Es geht um den Bereich: Gemarkung beziehungsweise Flurstück - Grundsteuererklärung Baden-Württemberg
    Wir (meine Frau und ich) haben auf unserem "Hauptgrundstück (XXXX)" ein Einfamilienhaus. Auf unserem zweiten kleinen "Grundstück (XXXX/2) die Garage.
    Beide Grundstücke habe ich angelegt (1. Eintrag = XXXX und 2. Eintrag = XXXX/2)
    Was mir jetzt immer noch nicht klar ist: Was gebe ich bei den Einträgen als Zähler und Nenner ein?
    Ich habe jetzt bei beiden 1/1 angegeben - aber eher aus Verzweiflungs als aus Wissen...

    Über Unterstützung würde ich mich sehr freuen - herzlichen Dank!
    Sammy Deubner
    Zuletzt geändert von Sam77; 29.12.2022, 13:04.

    #2
    Ich habe jetzt bei beiden 1/1 angegeben - aber eher aus Verzweiflungs als aus Wissen...
    Für das Einfamilienhaus ist das sicher richtig und wenn euch das Garagenflurstück allein gehört, passt das ebenfalls.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Sitze seit Tagen schon an der Grundsteuererklärung. Hier der Sachverhalt: Habe zusammen mit meiner Mutter ein Stück Ackerland als Erbengemeinschaft. Ca. 4000 m². Ihr gehört davon 3/4 - mir 1/4. Wollte eine Erklärung abgeben. Wie gebe ich das jetzt bei Zähler und NENNER ein. Bin etwas ratlos?

      Kommentar


        #4
        Wenn es denn wirklich eine Erbengemeinschaft ist, dann würde das Ackerland der Gemeinschaft insgesamt gehören.

        Zähler und Nenner sind nur bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen, also bei den Beteiligten zu erfassen, wobei man Erbquoten nicht angeben muss.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Bei ihr 3 4, bei Dir 1 4.

          Kommentar


            #6
            Bei ihr 3 4, bei Dir 1 4.
            Häufig sind das aber Bruchteilsgemeinschaften, bestehend aus einem Elternteil als originärer Eigentümer zu 1/2
            und einer Erbengemeinschaft, an der dieser Elternteil ebenfalls beteiligt ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Stimmt natürlich, und ist bei diesen Werten auch wahrscheinlich.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Für das Einfamilienhaus ist das sicher richtig und wenn euch das Garagenflurstück allein gehört, passt das ebenfalls.
                Lieber Charlie24,
                herzlichen Dank für deine schnelle Antwort!

                Liebe Grüße
                Sammy

                Kommentar

                Lädt...
                X