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Gemarkung / Flurstück - zwei Flurstücke + TG Eintragung der wirtschaftlichen Einheit

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    Gemarkung / Flurstück - zwei Flurstücke + TG Eintragung der wirtschaftlichen Einheit

    Hallo,

    leider scheitere ich derzeit bei der Eintragung der Flurstücke und hoffe auf die Hilfe von erfahrenen Nutzern. Entweder habe ich einen Logikfehler oder verstehe es einfach nicht. Wir besitzen eine Wohnung mit einer Tiefgarage.

    Im Kaufvertrag ist folgendes hinterlegt:

    a) Wohnung

    28.00/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundbesitz

    Flurnummer: 300/20 Freifläche zu 630qm
    Flurnummer 300/21 Gebäude und Freifläche zu 4000qm

    b) Tiefgarage

    2.0/1.000 Miteigentumsanteil an demselben Grundbesitz

    Muss ich in dem Fall "insgesamt VIER" (2x für Wohnung und 2x für Tiefgarage) Flurstückeinträge machen mit denselben Flürstücksnummern und dem wirtschaftlichen Anteilen?

    Beispiel:
    1. Eintrag Wohnung 300/20 + Zähler 28 Nenner 1000
    2. Eintrag Wohnung 300/21 + Zähler 28 Nenner 1000

    3. Eintrag Tiefgarage 300/20 + Zähler 2.0 Nenner 1000
    4. Eintrag Tiefgarage 300/21 + Zähler 2.0 Nenner 1000

    Die Zahlen dienen nur als Beispiel und entsprechen nicht den realen Werten.

    Danke im Voraus für die Hilfe.

    #2
    Muss ich in dem Fall "insgesamt VIER" (2x für Wohnung und 2x für Tiefgarage) Flurstückeinträge machen mit denselben Flürstücksnummern und dem wirtschaftlichen Anteilen?
    Ja, so ist das gedacht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ja, so ist das gedacht.
      Perfekt. Vielen dank für die schnelle Rückmeldung. Dann liege ich mit dem Beispiel oben richtig und muss dieselben Anteile übernehmen ohne etwas zu berechnen.

      Kommentar


        #4
        Dann liege ich mit dem Beispiel oben richtig und muss dieselben Anteile übernehmen ohne etwas zu berechnen.
        Das hängt vom Bundesland ab.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das hängt vom Bundesland ab.
          Oh Mist, hab die Erklärung gestern abgeschickt. Bundesland wäre in dem Fall Bayern. Hoffe das passt so.

          Noch zu erwähnen wäre vielleicht, dass die Wohnung einen eigenen Grundbuchblatt Nummer hat und die Tiefgarage einen eigenen die ich auch entsprechend eingetragen hatte, falls relevant.

          Theoretisch könnte man doch den TG Anteil (+2) auf die beiden ersten Flurstückeinträge zurechnen und statt 28/1000, 30/1000 eintragen, da der TG Anteil an demselben Grundbesitz verknüpft ist oder?
          Zuletzt geändert von emox; 30.12.2022, 09:41.

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            #6
            Bundesland wäre in dem Fall Bayern. Hoffe das passt so.
            In Bayern musst du nicht selbst rechnen. das macht das Finanzamt für dich. Insoweit passt das schon.

            Die Einzelerfassung der Miteigentumsanteile an den Flurstücken ist die transparenteste Darstellung, da musst du dir keine Gedanken machen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              In Bayern musst du nicht selbst rechnen. das macht das Finanzamt für dich. Insoweit passt das schon.

              Die Einzelerfassung der Miteigentumsanteile an den Flurstücken ist die transparenteste Darstellung, da musst du dir keine Gedanken machen.
              danke für die Unterstützung und der Info.

              Eine Verständnisfrage hätte ich noch, weil mich das die letzten Tage gedanklich begleitet.

              Uns zwar ist der genannte Miteigentumsanteil von 28/1000 auf beide Flürstücke zusammen, also der Gesamtanteil.

              Da wir jetzt aber die Flurstücke jeweils Einzeln mit einem Miteigentumsanteil von 28/1000 eingetragen haben, würde ich doch am Ende insgesamt über mehr Anteile verfügen. In dem Fall, wäre das doch falsch oder?

              Ich hätte gedacht, dass ich an einem flurstück als Beispiel 13 und am anderen 15 haben sollte, sodass am Ende ein Gesamtanteil von 28 rauskommt..
              Zuletzt geändert von emox; 31.12.2022, 18:59.

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                #8
                Die Hälfte von 1000€ sind 500€. Die Hälfte von zweimal 500€ sind auch 500€. Vielleicht platz jetzt der Bruchrechnungsknoten bei Dir. Du kannst unbeschwert ins neue Jahr gehen, Dein Anteil ist korrekt berücksichtigt.

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