Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Änderung der Bankverbindung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Änderung der Bankverbindung

    Hallo,

    ich habe zwei Fragen:

    1) Mein Ehemann und ich sind gemeinsam veranlagt, die Steuererklärung (Einkommensteuer) schicken wir über mein (Person B) Elster-Account ab, da ich mich um die Erklärungen kümmere. Unter Mein Benutzerkonto -> Mein Profil anpassen -> Personen mit mein Profil verknüpfen bin ich als Person B und mein Mann als Person A hinterlegt. Das führt dazu, dass mein Mann unter Mein Elster -> Meine Profile -> Mein Profil bei "an das Konto gebundene Benutzerangaben" eingetragen ist, obwohl es ja mein Elster-Account ist. Soll das so? Tausche ich die Rollen und nehme mich als Person A, wird dort mein Name und meine Steuer-ID gezogen. Aber es gibt ja feste Vorgaben, wer Person A und wer Person B ist vonseiten des Finanzamts.

    2) Ich möchte die Bankverbindung ändern, dazu gibt es ja ein Formular "Änderung der Bankverbindung". Auf Seite 3 gebe ich die neue Kontoverbindung ein und da es ein Gemeinschaftskonto ist wähle ich "Ehemann, Lebenspartner(in) A nach dem LPartG und Ehefrau, Lebenspartner(in) B nach dem LPartG gemeinsam".

    Was aber gebe ich bei Steuerart an? Alle (übrigen)? Die Bankverbindung soll ja für alle Zahlungen/Erstattungen im Zusammenhang mit dem FA genutzt werden. Mich irritiert das übrigen in Klammern. PS: Wohne in HH.

    Vielen Dank euch!

    #2
    Was jetzt in welchem Fall welche Profilangaben bewirken ... keine Ahnung. Auf keinen Fall dient ein Profil der Authentifizierung des Datenübermittlers. Ich würde da an Deiner Stelle Änderungen vornehmen, wenn Ihr Euch trennt.

    Welche Steuerarten fallen denn bei Euch an? Als meine Frau noch keine Umsatzsteuer ausgewiesen hatte - es fiel bei uns also immer nur Einkommensteuer an - hab ich immer alle Mitteilungen der Bankverbindung für alle Steuerarten gemacht. Du musst doch wissen für welche Steuerarten das Finanzamt die Bankverbindung verwenden soll.

    Kommentar


      #3
      D.h. ich kann es so lassen wie es ist? Und da ich es mit meinem Account abschicke, erkennt das FA auch, dass ich (Person B) der Übermittler bin?

      Ich bin ganz normaler Angestellter, sonst nichts. Also vermutlich "Einkommensteuer (nicht für NRW)". Auch noch Schuldner-Kapitalertragssteuer (nicht für NRW)? Jedenfalls zahle ich Kapitalertragssteuer und Soli. Alle (übrigen) kann ich nicht einfach wählen, das ist nicht das richtige?

      Kommentar


        #4
        Bei der ersten Frage habe ich ein Verständnisproblem. Du kannst deinem Ehemann doch die Rolle Person A zuweisen,

        dann kommt er bei der Zusammenveranlagung an erster Stelle, so wie das bisher vorgegeben ist. Man braucht die Profile

        aber nicht wirklich. Wenn einmal eine Erklärung übermittelt wurde, ist es am einfachsten, die Daten in eine neue Erklärung

        zu übernehmen.

        Was die Änderung der Bankverbindung angeht, gibt es offenbar in einigen Bundesländern besondere Auswahlmöglichkeiten,

        so verstehe ich die Klammerzusätze. Solange die Finanzverwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat schriftlich haben will, ist

        diese Mitteilungsmöglichkeit m. E. nicht so wirklich nützlich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Jedenfalls zahle ich Kapitalertragssteuer und Soli.
          Die führt doch die Bank für dich ab.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Bei der ersten Frage habe ich ein Verständnisproblem. Du kannst deinem Ehemann doch die Rolle Person A zuweisen, dann kommt er bei der Zusammenveranlagung an erster Stelle, so wie das bisher vorgegeben ist.
            Genau, so habe ich es ja auch gemacht. Dadurch wird mein Ehemann aber in den übermittelten Formularen immer bei "Datenübermittler" in der Kopfzeile angegeben, obwohl ja ich der Übermittler bin, mit meinem Elster-Profil.

            Solange die Finanzverwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat schriftlich haben will
            Das ist nach meinem Verständnis nach optional. Da ich immer eine Erstattung erwarte, habe ich nicht vor, das SEPA-Mandat schriftlich einzureichen.

            Die führt doch die Bank für dich ab.
            Nicht nur, da ich Festgeld bei einer französischen Bank habe. Die Zinszahlungen gebe ich in der Einkommensteuererklärung Anlage KAP an.

            Also, was wähle ich nun aus? Passt Alle (übrigen) hier?

            Kommentar


              #7
              Genau, so habe ich es ja auch gemacht. Dadurch wird mein Ehemann aber in den übermittelten Formularen immer bei "Datenübermittler" in der Kopfzeile angegeben, obwohl ja ich der Übermittler bin, mit meinem Elster-Profil.
              Das könnte ein Fehler in der Programmierung der Webanwendung sein. Ich benutze diese Profile nicht wirklich. Angelegt habe ich zwar auch einige,

              aber nur, weil die dann bei den Entwürfen mit angezeigt werden und ich mir keine Steuernummern merken muss.

              Da ich immer eine Erstattung erwarte, ...
              Dafür taugt das Formular dann schon

              Die Zinszahlungen gebe ich in der Einkommensteuererklärung Anlage KAP an.
              Das wird aber doch bei der Einkommensteuerfestsetzung alles verrechnet.

              Also, was wähle ich nun aus? Passt Alle (übrigen) hier?
              Das sollte passen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Dafür taugt das Formular dann schon
                Wieso? Ich dachte, das ist nur für Lastschrift relevant. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich bisher ein SEPA-Mandat per Post geschickt habe und trotzdem kam die Erstattung immer auf dem Konto an

                Kommentar


                  #9
                  Man gibt doch auch in der Steuererklärung seine Bankverbindung an. Eine Änderung mit dem Formular mitzuteilen, macht doch nur Sinn,

                  wenn sich die Bankverbindung zwischen der Abgabe der Erklärung und Erlass des Steuerbescheids ändert. In dem Formular stehen auf

                  der Seite 3 folgende Hinweise:

                  Bitte beachten Sie, dass bisher für diese Steuerart erteilte SEPA-Lastschriftmandate grundsätzlich ihre Gültigkeit bis zum expliziten Widerruf oder bis zur Abgabe eines neuen SEPA-Lastschriftmandats behalten. Falls Sie die Änderung der Bankverbindung für den Lastschrifteinzug wünschen, übermitteln Sie
                  bitte Ihrem Finanzamt schriftlich ein neues SEPA-Lastschriftmandat.

                  Falls Sie am Lastschrifteinzug teilnehmen möchten: Bitte denken Sie daran, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies kann aus rechtlichen Gründen
                  derzeit noch nicht über Mein ELSTER angeboten werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Ja, den Hinweis habe ich auch gelesen. Wo entnimmst du dem denn, dass ich das Sepa-Mandat einreichen soll?

                    falls ich ein Sepa-Mandat einreiche, kann ich dann auf das Ausfüllen des Formulars verzichten?

                    Kommentar


                      #11
                      Wo entnimmst du dem denn, dass ich das Sepa-Mandat einreichen soll?
                      Das habe ich nicht unterstellt. Ich habe nur festgestellt, dass das Formular für jemand, der ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen will, nichts bringt

                      falls ich ein Sepa-Mandat einreiche, kann ich dann auf das Ausfüllen des Formulars verzichten?
                      Meiner Meinung nach ja. Alle Angaben können bzw. müssen im SEPA-Lastschriftmandat gemacht werden
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Ganz schön kompliziert, gell

                        Charlie hat eigentlich nur gesagt, dass das Online-Formular durchaus brauchbar ist für Deine Zwecke, weil Du ja kein Sepa-Mandat eingereicht hast bzw. einreichen willst.

                        Kommentar


                          #13
                          Da ich geschlossene Beteiligungen habe, bei denen Einkünfte, leider auch mal Verluste erst Jahre später nach Feststellung durch die jeweiligen Betriebsstättenfinanzämter irgendwann bei meinem Wohnsitzfinanzamt ankommen, erhalte ich öfter geänderte Bescheide, mal mit Nachzahlungen, mal mit Erstattungen, letztere auf das dem FA bekannte Konto.

                          Weiterhin gehen aktuell anscheinend Neuberechnungen von Zinsen auf Nachzahlungen und Erstattungen rum, ich habe 5 davon bekommen. Der Saldo zu meinen Gunsten ging auch auf das dem FA bekannte Konto.
                          ​​​​​​​
                          Insofern würde ich in meinem Fall einen Wechsel der Bankverbindung direkt mitteilen, auch wenn ich nicht am Lastschriftverfahren teilnehme.

                          Im Normalfall halte ich es aber für ausreichend, die neue Bankverbindung erst in der nächsten Steuererklärung mitzuteilen.

                          Kommentar


                            #14
                            Ach Mensch, das ist doch auch wieder alles unnötig kompliziert Jetzt bin ich mir sogar schon unsicher, ob ich nicht doch ein SEPA-Mandat erteilt habe (denke aber eher nein).
                            Da aber auf Seite drei steht:
                            "Bitte beachten Sie, dass bisher für diese Steuerart erteilte SEPA-Lastschriftmandate grundsätzlich ihre Gültigkeit bis zum expliziten Widerruf oder bis zur Abgabe eines neuen SEPA-Lastschriftmandats behalten. Falls Sie die Änderung der Bankverbindung für den Lastschrifteinzug wünschen, übermitteln Sie bitte Ihrem Finanzamt schriftlich ein neues SEPA-Lastschriftmandat. Weiterhin verliert ein 36 Monate ungenutztes SEPA-Lastschriftmandat gesetzlich seine Gültigkeit."

                            und ich seit mind. 3 Jahren keine Nachzahlung hatte, gehe ich davon aus, das kein gültiges SEPA-Mandat vorliegt.
                            Insofern fülle ich das online Formular aus, gebe bei Steuerart Alle (übrigen) ein und reiche kein SEPA-Mandat ein. Wird schon passen Danke euch!

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X