Hallo ELSTERFORUM,
ich würde mich wahnsinnig freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet:
Ich habe Land- und Forstwirtschaft, deren Gewinnermittlung nach §13a geregelt wird.
Ich habe 20 ha Wald und hatte in diesem Betriebsjahr ausschließlich außerordentliche Holznutzung infolge höherer Gewalt (Kamalitätsschäden = Borkenkäferholz). Ich hatte also kein "normales" Holz eingeschlagen, sondern wirklich ausschließlich Schadholz aus höherer Gewalt. In Summe waren es 600 Festmeter mit einem Verkaufspreis von 30.000 EUR, also im Durchschnitt 50 EUR pro Festmeter. Das Schadholz wurde vorher gemeldet und wurde vom Bay. Landesamt für Steuern als Schadholznutzung i.S.d. §34b EStG anerkannt. Ich fülle die Anlage 34b nach besten Wissen und Gewissen aus. Ich habe jetzt konkret 2 Fragen:
- Anlage 34b: Muss bzw. soll ich "Die angeordnete Einschlagsbeschränkung wurde eingehalten." beim Absatz "Forstschäden-Ausgleichsgesetz (ForstSchAusglG)" ankreuzen?
- Anlage 13a: Verwende ich das Feld "Verwertung von eingeschlagenem Holz (Pauschale Betriebsausgaben 55 Prozent)" oder das Feld "Verwertung von eingeschlagenem Holz (§ 4 ForstSchAusglG) (Pauschale Betriebsausgaben 90 Prozent)". Je nachdem was ich anklicke hat dies eine gewaltige Auswirkung auf die Steuerberechnung.
Ich bin leider damit überfordert und würde mich über Hilfe riesig freuen.
Euer Klaus aus Franken
ich würde mich wahnsinnig freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet:
Ich habe Land- und Forstwirtschaft, deren Gewinnermittlung nach §13a geregelt wird.
Ich habe 20 ha Wald und hatte in diesem Betriebsjahr ausschließlich außerordentliche Holznutzung infolge höherer Gewalt (Kamalitätsschäden = Borkenkäferholz). Ich hatte also kein "normales" Holz eingeschlagen, sondern wirklich ausschließlich Schadholz aus höherer Gewalt. In Summe waren es 600 Festmeter mit einem Verkaufspreis von 30.000 EUR, also im Durchschnitt 50 EUR pro Festmeter. Das Schadholz wurde vorher gemeldet und wurde vom Bay. Landesamt für Steuern als Schadholznutzung i.S.d. §34b EStG anerkannt. Ich fülle die Anlage 34b nach besten Wissen und Gewissen aus. Ich habe jetzt konkret 2 Fragen:
- Anlage 34b: Muss bzw. soll ich "Die angeordnete Einschlagsbeschränkung wurde eingehalten." beim Absatz "Forstschäden-Ausgleichsgesetz (ForstSchAusglG)" ankreuzen?
- Anlage 13a: Verwende ich das Feld "Verwertung von eingeschlagenem Holz (Pauschale Betriebsausgaben 55 Prozent)" oder das Feld "Verwertung von eingeschlagenem Holz (§ 4 ForstSchAusglG) (Pauschale Betriebsausgaben 90 Prozent)". Je nachdem was ich anklicke hat dies eine gewaltige Auswirkung auf die Steuerberechnung.
Ich bin leider damit überfordert und würde mich über Hilfe riesig freuen.
Euer Klaus aus Franken
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