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Altes Nebengebäude auf Grundstück

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    Altes Nebengebäude auf Grundstück

    Hallo Forum,

    ich erstelle gerade meine Grundsteuererklärung (Niedersachsen) und habe das Grundstück mit dem Wohngebäude soweit erfasst.

    Nun steht aber auf dem Grundstück noch ein altes Stallgebäude (kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr), das als Abstellraum und private Werkstatt genutzt wird.

    Muss ich dieses Gebäude noch separat als Gebäude erfassen und falls ja, muss ich es mit der gesamten Fläche bei der Nutzfläche angeben?

    Ich blicke bei der Nutzflächendefinition nicht durch...

    Vielen Dank für Eure Bemühungen und beste Grüße.

    #2
    Was Niedersachsen angeht, gibt es bei den Nutzflächen von Nebengebäuden, die einer Wohnnutzung zugeordnet sind, einen Freibetrag

    von 30 m², der abgezogen werden darf. Würde der Stall überhaupt nicht genutzt und wären noch verpachtete Flächen vorhanden, dürfte

    man die Stallflächen wohl als Hofstelle der Landwirtschaft zuordnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Landwirtschaft gibt es ja nicht mehr an unserem Standort. Es ist halt eine ehemalige Hofstelle.

      Die Angabe "die einer Wohnnutzung zugeordnet sind" ist so ein Satz, dessen Definition ich auch gerne genauer wüsste. Was ist damit gemeint.
      Wenn dieser alte Stall nun als rein private Werkstatt genutzt wird und als Abstellraum für Gartengeräte, Gartenmöbel, ist dann die Zuordnung zur Wohnnutzung gegeben?
      Und falls ja, dann also die gesamte Fläche abzüglich des Freibetrages als Nutzfläche angeben?

      Herzlichen Dank nochmals für die Hilfe.

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        #4
        Wenn dieser alte Stall nun als rein private Werkstatt genutzt wird und als Abstellraum für Gartengeräte, Gartenmöbel, ist dann die Zuordnung zur Wohnnutzung gegeben
        Meines Erachtens ja

        Und falls ja, dann also die gesamte Fläche abzüglich des Freibetrages als Nutzfläche angeben?
        Genauso ist das !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Alles klar, besten Dank.

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