Hi, ich habe eine Aufforderung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung erhalten - Folgende Sachlage: Unser Grundstück wurde vor einigen Jahren geteilt und hat jetzt zwei Flurstücke. Eine Aufforderung habe ich nur für ein Grundstück erhalten - muss jetzt für beide eine Erklärung abgegeben werden? Falls ja, wie kann ich bebaut mit Wohngebäude und unbebaut in der Erklärung unterscheiden - bzw. muss ich tatsächlich zwei Erklärungen abgeben?
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Grundsteuererklärung / Niedersachsen
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