Grundsteuererklärung / Niedersachsen

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  • Swirly2302
    Neuer Benutzer
    • 30.12.2022
    • 3

    #1

    Grundsteuererklärung / Niedersachsen

    Hi, ich habe eine Aufforderung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung erhalten - Folgende Sachlage: Unser Grundstück wurde vor einigen Jahren geteilt und hat jetzt zwei Flurstücke. Eine Aufforderung habe ich nur für ein Grundstück erhalten - muss jetzt für beide eine Erklärung abgegeben werden? Falls ja, wie kann ich bebaut mit Wohngebäude und unbebaut in der Erklärung unterscheiden - bzw. muss ich tatsächlich zwei Erklärungen abgeben?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Jeweils derjenige, dem das Grundstück am 1. Januar 2022 gehört hat, muss für sein Grundstück die Grundsteuererklärung machen.

    Kommentar

    • Swirly2302
      Neuer Benutzer
      • 30.12.2022
      • 3

      #3
      ... das ist klar. Meine Frage bezieht sich ja auf einen Sachverhalt.

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Einen Sachverhalt? Ach!

        Ein Grundstück wurde geteilt. Die, denen jetzt die Teile gehören, müssen jetzt die Grundsteuererklärung machen.

        Kommentar

        • Swirly2302
          Neuer Benutzer
          • 30.12.2022
          • 3

          #5
          ... beide gehören mir. Auf einem steht ein Haus | Das andere ist ein Garten-

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