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Grundsteuer BW - zwei Flurstücke mit geteilter Überfahrt

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    Grundsteuer BW - zwei Flurstücke mit geteilter Überfahrt

    Guten Tag,

    nachdem die Grundsteuer für Haus 1 so schön und schnell erledigt war, hatte ich gehofft, dass Nummer 2 genauso gut über die Bühne geht. Pustekuchen! Ich bräuchte bitte Hilfe.

    Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen in BW, die alle mir gehören. Für jede Wohnung habe ich ein eigenes Aktenzeichen erhalten. Das Haus steht auf einem Flurstück. Die Miteigentumsanteile an dem Grundstück für jede Wohnung liegen mir vor.

    Allerdings gehört noch eine Überfahrt dazu, die zur Hälfte mir und zur Hälfte dem Eigentümer des Hauses in zweiter Reihe gehört. Diese Überfahrt ist in jedem Schrieb auch nochmal als zweites Flurstück eingetragen. Auch hier liegen mir die Miteigentumsanteile an dem Flurstück vor.

    Beide Flurstücke haben den gleichen Bodenrichtwert.

    Nachdem ich verschiedenes probiert habe und immer Fehler kamen: Sehe ich es richtig, dass ich folgendes tun muss? (Beispiel an Wohnung 1)

    GW1
    • Gemarkung bzw. Flurstück 1. Eintrag: Flurstück Haus 208m^2, sowie Anteil 350/1000 (Zeile 9-11)
    • Gemarkung bzw. Flurstück 2. Eintrag: Flurstück Überfahrt 64m^2, sowie Anteil 350/2000 (Zeile 9-11)
    GW2
    • Angaben zum Grund und Boden Zeile 3: Hier trage ich die Gesamtfläche von 84m^2 ein, die mir aus beiden Flurstücken gehört.
      • 350/1000 von 208m^2=72,8m^2
      • 350/2000 von 64m^2=11,2m^2

    Vielen herzlichen Dank!

    Mit besten Grüßen
    Till

    #2
    Wenn die auf Wohnung 1 entfallenden Miteigentumsanteile so im Grundbuch eingetragen sind, wählst du bei beiden Flurstücken

    in Zeile 11 von GW1 ganz unten jeweils 1 - erste Fläche aus und trägst in Zeile 3 von GW2 dann als Summe 84 m² ein
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank!

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